In
Abstimmung mit dem Freistaat Bayern wird der Verkehrslandeplatz
Hof-Plauen bis auf weiteres einer Doppelnutzung ab 01.09.2015
zugeführt.
Der
Verkehrslandeplatz bleibt in seiner bisherigen Funktion zu den
bekannten Betriebszeiten weiterhin für den allgemeinen Luftverkehr
geöffnet.
Aufgrund der Parallelnutzung zum Test von Fahrerassistenzsystemen
aus dem Bereich der Automobilentwicklung ergeben sich folgende
Einschränkungen:
PPR-Regelung
bei IFR-An / Abflügen
Taxiway „B“ zeitweise nicht nutzbar! |