Hof –
Auf „Unverständnis in der Bevölkerung“ seien einzelne
Regelungen zur Hundesteuer gestoßen, sagte Stadtdirektor Franz
Pischel in der jüngsten Stadtratssitzung. Deshalb beschloss der
Stadtrat einstimmig, dass die Steuerpflicht in bestimmten Fällen
wegfällt. Dies gilt ab Anfang 2009. Damit lehnt sich die Stadt an
eine Mustersatzung an, die andere Kommunen bereits übernommen haben.
Demnach entfällt die Steuerpflicht für Hunde, wenn die Vierbeiner
weniger als drei aufeinanderfolgende Monate lang die Voraussetzungen
dafür erfüllen.
Die bisherige Regelung hatte laut Pischel zu mehreren
„Härtefällen“ geführt: So musste ein Hundehalter, der im Januar von
Hof wegzog, trotzdem in der Stadt die Hundesteuer zahlen. Zudem
entstand die Steuerpflicht auch für Hunde, die der Halter bereits
nach vier Wochen wieder abgeben musste. Selbst wenn der Hund in der
ersten Märzhälfte verendete, war die Steuer am Stichtag 15. März zu
zahlen. J. F. |