Von Jürgen Umlauft
Hof/München –
Die Stadtratswahl in Hof muss nicht wiederholt
werden. Das entschied Innenminister Joachim Herrmann (Bild)
in Absprache mit dem oberfränkischen Regierungspräsidenten
Wilhelm Wenning. Die Formfehler bei der Aufstellung der
Stadtratsliste der Grünen seien nicht so gravierend gewesen,
dass sie eine Annullierung der Wahl rechtlich unbedingt
nötig gemacht hätten, erklärte Herrmann am Rande der
gestrigen Landtagssitzung im Gespräch mit unserer Zeitung.
„Alle Parteien vor Ort sind gegen eine Wiederholung der
Wahl, niemand hat die Wahl angefochten – da habe ich mit dem
gesunden Menschenverstand entschieden, dass so eine Wahl
nicht aufgehoben werden muss“, sagte Herrmann.
Ohne Einfluss auf das Ergebnis
Ausgelöst worden war die verfahrene Situation durch zwei
Pannen bei der Aufstellung der Stadtratsliste der Grünen.
Zum einen hatten drei Personen über die Liste mitabgestimmt,
die nicht in Hof wohnten und damit nicht stimmberechtigt
waren. Zum anderen war die abgestimmte Liste von zwei
nichtberechtigten Personen unterschrieben worden. Wäre dies
dem Wahlamt der Stadt Hof bei der Überprüfung der Liste
rechtzeitig vor der Beschlussfassung durch den Wahlausschuss
aufgefallen, wären diese Fehler „heilbar“ gewesen, so
Herrmann.
Zudem seien alle Abstimmungen bei dem Grünen-Konvent
einstimmig ergangen. Damit sei dokumentiert, dass die
unberechtigt abgegebenen Stimmen keinen Einfluss auf das
Ergebnis gehabt hätten.
In der Konsequenz hätte das laut Herrmann bedeutet, dass
bei einer Annullierung der Wahl deren Wiederholung mit
denselben Listen und denselben Kandidaten stattgefunden
hätte. „Es hätte niemand verstanden, warum man dafür den
bürokratischen Aufwand einer Neuwahl mit hohen Kosten für
die Stadt Hof auf sich nehmen muss“, sagte Herrmann. Nach
Angaben des Ministers gibt es gegen seine Entscheidung keine
Klagemöglichkeit, da die Anfechtungsfristen zur
Stadtratswahl inzwischen abgelaufen seien.
Vermeidbarer Imageschaden
Der Hofer Oberbürgermeister Harald Fichtner erklärte nach
der Entscheidung: „Auf einen formalen Fehler mit der
größtmöglichen Keule des Wahlrechts zu reagieren, hätte
nicht meinem Staatsverständnis entsprochen und auch nicht
dem aller Wählerinnen und Wähler.“ Die Ungültigerklärung
wäre ein fatales Signal gewesen, das nur die Staats- und
Politikverdrossenheit angeheizt hätte, so Fichtner. „Wenn
das jetzt so ausgeht, dass die Wahl gültig bleibt, ist zwar
ein eigentlich vermeidbarer Imageschaden für die Stadt Hof
entstanden, aber ein noch größerer vermieden worden.“
Als „gut für alle Beteiligten“ bezeichnete der Hofer
CSU-Landtagsabgeordnete Alexander König die nun getroffene
Entscheidung. „Die Begründung ist in sich schlüssig und im
Ergebnis vernünftig.“ Ohne den Einsatz Herrmanns wäre es
womöglich nicht zu dieser Lösung gekommen, so König weiter. |