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Erschienen in der Frankenpost am 04.07.2008 

 

Listen-Panne | Herrmann entscheidet „mit dem gesunden Menschenverstand“
Hofer müssen Stadtrat nicht neu wählen

 
Von Jürgen Umlauft

Hof/MünchenDie Stadtratswahl in Hof muss nicht wiederholt werden. Das entschied Innenminister Joachim Herrmann (Bild) in Absprache mit dem oberfränkischen Regierungspräsidenten Wilhelm Wenning. Die Formfehler bei der Aufstellung der Stadtratsliste der Grünen seien nicht so gravierend gewesen, dass sie eine Annullierung der Wahl rechtlich unbedingt nötig gemacht hätten, erklärte Herrmann am Rande der gestrigen Landtagssitzung im Gespräch mit unserer Zeitung. „Alle Parteien vor Ort sind gegen eine Wiederholung der Wahl, niemand hat die Wahl angefochten – da habe ich mit dem gesunden Menschenverstand entschieden, dass so eine Wahl nicht aufgehoben werden muss“, sagte Herrmann.

Ohne Einfluss auf das Ergebnis

Ausgelöst worden war die verfahrene Situation durch zwei Pannen bei der Aufstellung der Stadtratsliste der Grünen. Zum einen hatten drei Personen über die Liste mitabgestimmt, die nicht in Hof wohnten und damit nicht stimmberechtigt waren. Zum anderen war die abgestimmte Liste von zwei nichtberechtigten Personen unterschrieben worden. Wäre dies dem Wahlamt der Stadt Hof bei der Überprüfung der Liste rechtzeitig vor der Beschlussfassung durch den Wahlausschuss aufgefallen, wären diese Fehler „heilbar“ gewesen, so Herrmann.

Zudem seien alle Abstimmungen bei dem Grünen-Konvent einstimmig ergangen. Damit sei dokumentiert, dass die unberechtigt abgegebenen Stimmen keinen Einfluss auf das Ergebnis gehabt hätten.

In der Konsequenz hätte das laut Herrmann bedeutet, dass bei einer Annullierung der Wahl deren Wiederholung mit denselben Listen und denselben Kandidaten stattgefunden hätte. „Es hätte niemand verstanden, warum man dafür den bürokratischen Aufwand einer Neuwahl mit hohen Kosten für die Stadt Hof auf sich nehmen muss“, sagte Herrmann. Nach Angaben des Ministers gibt es gegen seine Entscheidung keine Klagemöglichkeit, da die Anfechtungsfristen zur Stadtratswahl inzwischen abgelaufen seien.

Vermeidbarer Imageschaden

Der Hofer Oberbürgermeister Harald Fichtner erklärte nach der Entscheidung: „Auf einen formalen Fehler mit der größtmöglichen Keule des Wahlrechts zu reagieren, hätte nicht meinem Staatsverständnis entsprochen und auch nicht dem aller Wählerinnen und Wähler.“ Die Ungültigerklärung wäre ein fatales Signal gewesen, das nur die Staats- und Politikverdrossenheit angeheizt hätte, so Fichtner. „Wenn das jetzt so ausgeht, dass die Wahl gültig bleibt, ist zwar ein eigentlich vermeidbarer Imageschaden für die Stadt Hof entstanden, aber ein noch größerer vermieden worden.“

Als „gut für alle Beteiligten“ bezeichnete der Hofer CSU-Landtagsabgeordnete Alexander König die nun getroffene Entscheidung. „Die Begründung ist in sich schlüssig und im Ergebnis vernünftig.“ Ohne den Einsatz Herrmanns wäre es womöglich nicht zu dieser Lösung gekommen, so König weiter.

 

 

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