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Erschienen in der Frankenpost am 18.12.2008 

Das markante Hochhaus soll aus dem Stadtbild verschwinden. Es soll abgetragen werden, der Flachbau (im Vordergrund) soll erhalten bleiben. Foto: Ernst Sammer

Zwei Knackpunkte | Der Bauausschuss verweigert das gemeindliche Einvernehmen für das Millionenprojekt. Kritik entzündet sich an der Zahl der vorgesehenen Stellplätze und an der optischen Gestaltung de
Widerstand gegen „Zweckbau“

 
Von Jan Fischer

Hof Wann Abriss und Neubau des Hofer Zentraljustizgebäudes beginnen können, steht – wieder einmal – in den Sternen. Der Bauausschuss des Hofer Stadtrats hat in seiner jüngsten Sitzung mit klarer Mehrheit dem Projekt das gemeindliche Einvernehmen verweigert. Nun müssen weitere Gespräche stattfinden, eine erneute Verzögerung scheint unausweichlich.

Die Vorgeschichte: Der Bauherr, das Staatliche Bauamt Bayreuth, hatte bei der Stadt einen Antrag auf Vorbescheid eingereicht. Nach Informationen unserer Zeitung trafen die Unterlagen erst am Montag – einen Tag vor der Bauausschuss-Sitzung – im Hofer Rathaus ein. Eilends wurden die Pläne und Anlagen im städtischen Bauamt geprüft und schließlich dem Ausschuss vorgelegt. Der Beschlussvorschlag lautete: „Es wird vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen zu der vorliegenden Planung nicht zu erteilen.“

Zwei Kernfragen galt es – laut dem Vortrag von Stadtdirektor Franz Pischel in der Sitzung – für den Vorbescheid zu klären:

Welche Stellplatzanzahl ist bei der vorliegenden Planung nachzuweisen?

Kann der beabsichtigten Planung unter Entfall des Hochhauses zugestimmt werden?

An der Dienstleistungsachse

Diese beiden Probleme entwickeln sich offensichtlich zu den Knackpunkten des gesamten Projekts. Denn sowohl die vorgesehenen Stellplätze als auch die Pläne an sich bereiten der Stadtverwaltung Bauchschmerzen. Franz Pischel verdeutlichte in einem Gespräch mit unserer Zeitung, was er bereits in der Sitzung am Dienstag erklärt hate: Die Anzahl der Stellplätze sei nicht ausreichend. Und die Optik des Neubaus nach dem Abriss sei „architektonisch und städteplanerisch nicht überzeugend“. Die Position der Stadt sei eindeutig: „Es muss ein neuer Vorschlag auf den Tisch.“

Vor allem auf den städtebaulichen Aspekt legt Pischel Wert. Nicht umsonst werde die Ernst-Reuter-Straße in allen neueren Bebauungsplänen als Hofer „Dienstleistungsachse“ bezeichnet. Entlang der vierspurigen Straße setze die Stadt auf bauliche und inhaltliche Qualität. Ein Mercedes-Autohaus, das Finanzamt und die Freiheitshalle nennt er als Beispiele dafür; Supermärkte hingegen habe man direkt an der „Ernst-Reuter“ nicht zugelassen.

Die Pläne, die das Staatliche Bauamt für das Justizgebäude vorgelegt hat, sind Pischel ein Dorn im Auge. Auch aus historischen Gründen: Der Bau am Berliner Platz sei in den fünfziger und sechziger Jahren als erstes prägendes Hofer Hochhaus entstanden, habe seitdem die Silhouette der Stadt bestimmt. Nun soll nach seiner Vorstellung „etwas Gleichwertiges“ gebaut werden, wenn schon das Hochhaus wegfällt.

Mit Blick auf die Zeichnungen, die einen Flachbau mit fast unveränderter Fassade und zahlreichen Fenstern zeigt, meint er: „Das ist ein Zweckbau, ein einfacher Bürotrakt.“ Und das sei schlicht „zu wenig“ für den prominenten Platz im Stadtbild. Das Kostenbewusstsein habe bei der Planung Vorrang gehabt, bedauert Pischel.

Bei den Stellplätzen verweist er auf die Vorgaben der Bayerischen Bauordnung. Für jeweils 40 Quadratmeter Nutzfläche muss demnach ein Stellplatz auf dem Grundstück nachgewiesen werden. Nach der Berechnung der Stadt sind 160 Stellplätze zu schaffen – die Pläne sehen aber nur rund 120 vor. Die Plätze in der geplanten Tiefgarage sind dabei schon eingerechnet. Pischel wird dem Bayreuther Amtsoberen den Vorschlag unterbreiten, das Hackschnitzel-Heizwerk auf dem Areal zu verschieben, um weitere Parkplätze zu erhalten.

Gespräch bereits morgen

Bereits am morgigen Freitag wird sich der Stadtdirektor zu einem Gespräch mit Johann Hanfstingl vom Staatlichen Bauamt und mit Landgerichts-Präsident Dr. Ernst Tschanett treffen. „Ich hoffe, dass sich das Bauamt bewegt“, sagt er. Denn es gehe ihm darum, eine Planung auf den Weg zu bringen – „aber eben nicht die, die uns vorgelegt wurde“.

Kommt es am Freitag zu keiner Einigung, hat der Beschluss des Bauausschusses Bestand. Die Folge: Die Regierung von Oberfranken müsste dann ein „Zustimmungsverfahren“ einleiten und letztendlich über den Vorbescheid entscheiden; dabei wären auch wieder die Belange der Stadt einzubinden. Die Alternative ist, dass das Bauamt seinen Antrag auf Vorbescheid zurückzieht und die Pläne überarbeitet – um sie zu einem späteren Zeitpunkt erneut vorzulegen.

Was das Staatliche Bauamt in Bayreuth „anspruchsvoll“ nennt, ist für die Stadt nur ein „einfacher Bürotrakt“. Quelle: Staatliches Bauamt
 

 

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