Von Jan Fischer
Hof – Wann
Abriss und Neubau des Hofer Zentraljustizgebäudes beginnen können,
steht – wieder einmal – in den Sternen. Der Bauausschuss des Hofer
Stadtrats hat in seiner jüngsten Sitzung mit klarer Mehrheit dem
Projekt das gemeindliche Einvernehmen verweigert. Nun müssen weitere
Gespräche stattfinden, eine erneute Verzögerung scheint
unausweichlich.
Die Vorgeschichte: Der Bauherr, das Staatliche
Bauamt Bayreuth, hatte bei der Stadt einen Antrag auf Vorbescheid
eingereicht. Nach Informationen unserer Zeitung trafen die
Unterlagen erst am Montag – einen Tag vor der Bauausschuss-Sitzung –
im Hofer Rathaus ein. Eilends wurden die Pläne und Anlagen im
städtischen Bauamt geprüft und schließlich dem Ausschuss vorgelegt.
Der Beschlussvorschlag lautete: „Es wird vorgeschlagen, das
gemeindliche Einvernehmen zu der vorliegenden Planung nicht zu
erteilen.“
Zwei Kernfragen galt es – laut dem Vortrag von
Stadtdirektor Franz Pischel in der Sitzung – für den Vorbescheid zu
klären:
Welche Stellplatzanzahl ist bei der
vorliegenden Planung nachzuweisen?
Kann der beabsichtigten Planung unter Entfall
des Hochhauses zugestimmt werden?
An der Dienstleistungsachse
Diese beiden Probleme entwickeln sich
offensichtlich zu den Knackpunkten des gesamten Projekts. Denn
sowohl die vorgesehenen Stellplätze als auch die Pläne an sich
bereiten der Stadtverwaltung Bauchschmerzen. Franz Pischel
verdeutlichte in einem Gespräch mit unserer Zeitung, was er bereits
in der Sitzung am Dienstag erklärt hate: Die Anzahl der Stellplätze
sei nicht ausreichend. Und die Optik des Neubaus nach dem Abriss sei
„architektonisch und städteplanerisch nicht überzeugend“. Die
Position der Stadt sei eindeutig: „Es muss ein neuer Vorschlag auf
den Tisch.“
Vor allem auf den städtebaulichen Aspekt legt
Pischel Wert. Nicht umsonst werde die Ernst-Reuter-Straße in allen
neueren Bebauungsplänen als Hofer „Dienstleistungsachse“ bezeichnet.
Entlang der vierspurigen Straße setze die Stadt auf bauliche und
inhaltliche Qualität. Ein Mercedes-Autohaus, das Finanzamt und die
Freiheitshalle nennt er als Beispiele dafür; Supermärkte hingegen
habe man direkt an der „Ernst-Reuter“ nicht zugelassen.
Die Pläne, die das Staatliche Bauamt für das
Justizgebäude vorgelegt hat, sind Pischel ein Dorn im Auge. Auch aus
historischen Gründen: Der Bau am Berliner Platz sei in den fünfziger
und sechziger Jahren als erstes prägendes Hofer Hochhaus entstanden,
habe seitdem die Silhouette der Stadt bestimmt. Nun soll nach seiner
Vorstellung „etwas Gleichwertiges“ gebaut werden, wenn schon das
Hochhaus wegfällt.
Mit Blick auf die Zeichnungen, die einen
Flachbau mit fast unveränderter Fassade und zahlreichen Fenstern
zeigt, meint er: „Das ist ein Zweckbau, ein einfacher Bürotrakt.“
Und das sei schlicht „zu wenig“ für den prominenten Platz im
Stadtbild. Das Kostenbewusstsein habe bei der Planung Vorrang
gehabt, bedauert Pischel.
Bei den Stellplätzen verweist er auf die
Vorgaben der Bayerischen Bauordnung. Für jeweils 40 Quadratmeter
Nutzfläche muss demnach ein Stellplatz auf dem Grundstück
nachgewiesen werden. Nach der Berechnung der Stadt sind 160
Stellplätze zu schaffen – die Pläne sehen aber nur rund 120 vor. Die
Plätze in der geplanten Tiefgarage sind dabei schon eingerechnet.
Pischel wird dem Bayreuther Amtsoberen den Vorschlag unterbreiten,
das Hackschnitzel-Heizwerk auf dem Areal zu verschieben, um weitere
Parkplätze zu erhalten.
Gespräch bereits morgen
Bereits am morgigen Freitag wird sich der
Stadtdirektor zu einem Gespräch mit Johann Hanfstingl vom
Staatlichen Bauamt und mit Landgerichts-Präsident Dr. Ernst
Tschanett treffen. „Ich hoffe, dass sich das Bauamt bewegt“, sagt
er. Denn es gehe ihm darum, eine Planung auf den Weg zu bringen –
„aber eben nicht die, die uns vorgelegt wurde“.
Kommt es am Freitag zu keiner Einigung, hat
der Beschluss des Bauausschusses Bestand. Die Folge: Die Regierung
von Oberfranken müsste dann ein „Zustimmungsverfahren“ einleiten und
letztendlich über den Vorbescheid entscheiden; dabei wären auch
wieder die Belange der Stadt einzubinden. Die Alternative ist, dass
das Bauamt seinen Antrag auf Vorbescheid zurückzieht und die Pläne
überarbeitet – um sie zu einem späteren Zeitpunkt erneut vorzulegen.
Was das Staatliche Bauamt in Bayreuth „anspruchsvoll“ nennt, ist
für die Stadt nur ein „einfacher Bürotrakt“.
Quelle: Staatliches Bauamt
|