Hof –
In der Bauausschuss-Sitzung im Oktober war der Bauantrag noch
zurückgestellt worden – nun wurde er abgelehnt: Die Firma „OB-DA“
Außenwerbung kann vorerst nicht zwei Plakatanschlagtafeln auf die
Oberkante einer Einfriedungsmauer in der Kreuzsteinstraße 22 setzen.
Stadtdirektor Franz Pischel legte den Antrag
dem Bauausschuss des Hofer Stadtrats in der jüngsten Sitzung erneut
vor. Inzwischen hatte die Firma Fotomaterial zugesandt, damit sich
die Stadträte ein Bild von dem Vorhaben machen konnten. Pischel
verwies zugleich darauf, dass es – ähnlich wie im Fall der
Spielothek (siehe Bericht auf Seite 17) – rechtlich keine
Möglichkeit gebe, solche Anträge abzulehnen. „Warum müssen wir dann
überhaupt abstimmen?“, hakte Margit Doll (Grüne) nach. Der
Stadtdirektor begründete dies mit der Geschäftsordnung des
Stadtrats, die eine bestimmte Aufgabenverteilung vorsehe. Und neue
Plakatanschlagtafeln fallen demnach nun einmal in die Zuständigkeit
des Bauausschusses. Trotzdem: „Mir gefällt’s nicht“, beharrte Doll.
Joachim Dumann (FAB) argumentierte, das
Stadtbild werde beeinträchtigt. Der bisher angenehme Blick in die
Kreuzsteinstraße würde künftig fast einem Gewerbegebiet ähneln, wenn
man die Plakattafeln genehmigen würde.
Franz Pischel hielt dem entgegen, dass
„verunstaltend“ nur ein sehr vager Begriff sei. Die Beeinträchtigung
des Stadtbilds spiele in der bayerischen Gesetzgebung mittlerweile
kaum eine Rolle mehr.
Bei der Abstimmung kam es zu einem 8:8-Patt –
und damit zur Ablehnung des Vorhabens. Pischel empfahl
Oberbürgermeister Harald Fichtner noch in der Sitzung, diesen
Beschluss formell zu beanstanden.
Zu einem weiteren Bauantrag gab es hingegen keine Einwände aus
dem Gremium: Die Bäckerei Laubmann darf in der Schleizer Straße 58
einen Verkaufspavillon für Bäckereiwaren als Ersatz für einen
mobilen Verkaufswagen aufstellen. J. F. |