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Erschienen in der Frankenpost am 20.10.2012 
 

 

Stadt hofft auf Rechtssicherheit

 

Der Stadtrat beschließt den Mietspiegel, nach dem sich die Unterkunftskosten für Bedürftige richten. Die Nagelprobe für die neue Regelung folgt wohl schon bald vor dem Sozialgericht.

 
 
Von Jan Fischer
Mit breiter Mehrheit hat der Hofer Stadtrat am Freitag den Mietspiegel beschlossen, den die Stadt künftig für die Unterkunftskosten heranzieht. Wie berichtet, ergeben sich daraus neue Obergrenzen, die für fast alle Haushaltsgrößen unterhalb der bisherigen Werte liegen. Der Stadtrat legte auch fest, dass die neue Regelung immer erst greift, wenn ein neuer Leistungsbescheid gilt.

In ihren Stellungnahmen wiesen die Sprecher der drei Fraktionen darauf hin, dass der Mietspiegel nun exakte Summen vorschreibe, die die Stadt zwingend auszahlen müsse. Würde man über diese Obergrenzen hinausgehen, würde Geld an anderer Stelle fehlen, machte Karola Böhm, SPD, deutlich. Sie gehe jedoch davon aus, dass "wegen vier Euro" niemand ein Mietverhältnis lösen müsse. "Ich bin in solchen Fällen jederzeit bereit, mit dem Vermieter zu sprechen."

CSU-Fraktionschef Wolfgang Fleischer betonte, dass das Gutachten des Instituts "Analyse & Konzepte" andere Ergebnisse als erwartet - nämlich niedrigere Sätze - geliefert habe. Dennoch zeigte er sich überzeugt, dass in Hof auch bei Anwendung der neuen Regelung "angemessener Wohnraum" zu finden sei.

Von einem "sensiblen Thema" sprach Joachim Dumann, FAB: "Es geht hier um Geld für Menschen, die nicht in der Lage sind, ihre eigenen Bedürfnisse zu bezahlen." Diese schleichende Armut nehme immer mehr zu. Der Knackpunkt ist für Dumann, ob der neue Mietspiegel vor den Sozialgerichten Bestand hat. Wie berichtet, hatte das Sozialgericht Dessau-Roßlau ein Gutachten des selben Instituts nicht anerkannt.

Bürgermeister Eberhard Siller gab sich in dieser Frage zuversichtlich: Die Position der Dessauer Richter sei für das Sozialgericht Bayreuth nicht bindend. Er kritisierte "Leserbriefe ohne Sachkunde", die irrtümlicherweise davon ausgingen, dass auch die Heizkosten betroffen seien. "Die aber gibt es extra nach einem anderen Schema."

Die einzigen zwei Gegenstimmen kamen von Margit Doll, Grüne, und Thomas Etzel, Linke. Sie äußerten Zweifel an der Rechtssicherheit und an der Gerechtigkeit.

Neue Obergrenzen

Ein-Personen-Haushalt,bis 50 Quadratmeter:

237 Euro (bisher 241 Euro)

Zwei-Personen-Haushalt,

50 bis 65 Quadratmeter:

301,60 Euro (bisher 320 Euro)

Drei-Personen-Haushalt,

65 bis 75 Quadratmeter:

375,75 Euro (bisher 369 Euro)

Vier-Personen-Haushalt,

75 bis 90 Quadratmeter:

425,70 Euro (bisher 443 Euro)

Fünf-Personen-Haushalt,

90 bis 105 Euro:

496,65 Euro (bisher 517 Euro)

Für jede weitere Person im Haushalt: zusätzlich 70,95 Euro

 

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