Freiheitshalle: Antrag auf externe Sachverständige ist vom Tisch
Die Stadtverwaltung legt ausführlich dar, dass vor und während des Baus der Freiheitshalle externe Sachverständige zum Einsatz kommen. Das überzeugt die Vorsitzende der FAB-Stadtratsfraktion.
Die Vorsitzende der FAB-Fraktion - auch Mitglied im Steuerungskreis Freiheitshalle - erinnerte zu Beginn des Tagesordnungspunkts daran, dass sie eine Bauabnahme allein durch den Architekten kritisch beurteilt habe. Nun sei aber klar, dass die Verwaltung sehr wohl Externe beauftragt habe. Damit sei der Wunsch nach mehr Transparenz und Information erfüllt.
Oberbürgermeister Dr. Harald Fichtner ließ daraufhin Stadtdirektor Franz Pischel die Vorlage verlesen. Danach betrachtete der OB den Antrag - mit Zustimmung der FAB und der anderen Räte - als erledigt. "Damit ist die Einigkeit beim Thema Freiheitshalle wieder hergestellt."
Qualitätssicherung
Die Verwaltung nannte in der Vorlage konkret drei Phasen für die Qualitätssicherung:
Noch vor dem Baubeginn hat die Verwaltung nach eigenen Angaben externe Fachleute und Sachverständige beauftragt; dies geschah in Abstimmung mit der Architekten-Gemeinschaft. Schwerpunkte waren dabei die Bereiche Brandschutz und Bauphysik. Zusätzlich hat der TÜV die Pläne in Sachen Brandschutz überprüft; nach Fertigstellung der Halle steht eine weitere Prüfung an.
Während der Bauzeit gibt es mehrere Begehungen auf der Baustelle. Daran sind die Architekten-Gemeinschaft, Fachingenieure und Vertreter der ausführenden Firmen beteiligt. So ist es möglich, frühzeitig Schwachstellen zu erkennen, wie Pischel ausführte. Ein Hauptaugenmerk legten Verwaltung und externe Sachverständige auf Bauteile, die im weiteren Verlauf nicht mehr zugänglich sind. Wörtlich heißt es in der Vorlage: "Zielsetzung dieser Maßnahmen war und ist es, gerade bei technisch anspruchsvollen Arbeiten, durch die Einbindung von Büros mit Spezial-Kenntnissen eine fachgerechte Ausführung sicherzustellen."
Zuletzt gilt das Mehr-Augen-Prinzip auch bei der Abnahme von Teilleistungen. Hier kommt es laut Verwaltung zu einer genauen Übergabe zwischen den Baufirmen hintereinander folgender Gewerke. Der Effekt: Sind Mängel in der Ausführung einer Leistung aufgetreten, wird dies dokumentiert. Der jeweilige Verursacher ist dann verpflichtet, den Mangel sofort zu beseitigen.