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Erschienen in der Frankenpost am 17.01.2012 

„Das künftige Landesentwicklungsprogramm wird nur noch das regeln, was der Staat zwingend vorgeben muss, umeine geordnete räumliche Entwicklung sicherzustellen“, erklärte Wirtschaftsminister Martin Zeil (links), hier mit Ministerpräsident Horst Seehofer nach der Kabinettssitzung.

Kabinett kappt Planungsziele

 Die Staatsregierung einigt sich darauf, das Landesentwicklungsprogramm um drei Viertel zu kürzen. Der Bau der dritten Startbahn in München wird so lange verschoben, bis der VGH über die Klagen der Gegner entschieden hat.

Nach jahrelangem Gezerre will Wirtschaftsminister Martin Zeil, FDP, das bayerische Landesentwicklungsprogramm (LEP) um drei Viertel kürzen. Der Staat werde sich auf die zwingend notwendigen Regelungen beschränken, erklärte Zeil am Montag nach der Kabinettssitzung. „Ich gehe davon aus, dass etwa drei Viertel der gegenwärtig noch enthaltenen Ziele entfallen werden. Das ist eine spürbare Deregulierung und Vereinfachung.“ Im LEP sind bisher detaillierte Vorgaben für die räumliche, wirtschaftliche und sonstige Entwicklung Bayerns enthalten – vom Umweltschutz über die Verkehrsplanung bis hin zur zulässigen Maximalgröße von Supermärkten auf dem Land. Die Neuauflage hat sich als politisches Minenfeld erwiesen, weil sehr viele Ministerien und Verbände mitreden wollen. Eigentlich sollte das neue Landesentwicklungsprogramm seit dem Jahr 2010 vorliegen.

Das Kabinett stimmte am Montag zunächst dem endgültigen Entwurf des neuen Landesplanungsgesetzes zu, das die organisatorische Grundlage liefert. Inhaltliche Schwerpunkte des LEP und der Regionalpläne sollen nach Zeils Worten künftig sein: Siedlungsstruktur, Verkehr, Wirtschaft einschließlich der Landwirtschaft, Energie und „Freiraumsicherung“ – der Erhalt unbebauter Flächen. „Das künftige LEP wird nur noch das regeln, was der Staat zwingend vorgeben muss, um eine geordnete räumliche Entwicklung sicherzustellen“, erklärte Zeil. Bisher finden sich im Landesentwicklungsprogramm aber auch Vorgaben und Anregungen zu vielen anderen Dingen: So ist der Freistaat nach der aktuellen Fassung gehalten, „durch Landesgartenschauen beispielgebende Grünanlagen“ zu schaffen. Auch Freizeitgestaltung ist das Thema: „Dem Bedürfnis der Erholungssuchenden nach Ruhe und der Vermittlung des Erlebens von Natur und Landschaft kommt bei Einrichtungen zur Erholung in der freien Natur besondere Bedeutung zu.“ Schon die Reform des Landesplanungsgesetzes erwies sich als streitträchtige Mammutaufgabe. Ursprünglich wollte die CSU auf Anregung von Ministerpräsident Horst Seehofer, CSU, die regionalen Planungsverbände abschaffen, die hauptsächlich die Verkehrsplanung der Kommunen koordinieren.

Weil die Kommunen protestierten, gab die CSU dieses Ziel auf und schlug den Kommunen stattdessen vor, die Regionalplanung komplett in kommunale Hände zu geben – was ebenfalls nicht glückte, weil Fachverbände Einspruch erhoben. Nun sieht der Kompromiss im Gesetzentwurf „eine Stärkung der Regionalplanung“ vor, wie es im Kabinettsbulletin hieß. Die Regionalplanung bleibt zwar staatliche Aufgabe – doch die eigentliche Arbeit wird den Landkreisen und Gemeinden übertragen, die in regionalen Planungsverbänden bereits zusammengeschlossen sind. Außerdem wird die Tätigkeit der Planungsverbände nicht so stark eingeschränkt wie zwischenzeitlich angedacht – sie erhalten ausdrücklich die Möglichkeit, freiwillig Aufgaben wie das Energiemanagement für ihre Mitglieder zu übernehmen. Das Kabinett beschloss gestern ferner, den Bau der dritten Startbahn am Münchner Flughafen zu verschieben. Der Grund: Die CSU/FDP will den Bau erst beginnen lassen, wenn der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) über die Klagen der Gegner entschieden hat. Der Ministerrat habe entschieden, das Angebot des Gerichts anzunehmen, sagte Finanzminister Markus Söder, CSU, am Montag nach der Kabinettssitzung. „Das gibt ein Höchstmaß an Rechtssicherheit.“

Der Minister unterstrich jedoch, dass die Staatsregierung an dem 1,2 Milliarden Euro teuren Projekt festhalte: „Bayern braucht diese dritte Start- und Landebahn.“ Söder warnte vor negativen wirtschaftlichen Folgen für den Freistaat, falls die Startbahn nicht gebaut werden sollte: „Das wäre ein schlechtes Signal.“ Eigentlich hatte die Flughafengesellschaft einen Baubeginn noch in diesem Jahr angepeilt – sobald das Gericht eine vorläufige Entscheidung getroffen hat. Der VGH hatte jedoch angeregt, mit dem Beginn der Arbeiten zu warten, bis über die Klagen der etwa 20 Gegner endgültig mit Urteil entschieden ist. Söder hält es trotz dieser Verzögerung für möglich, dass die Bagger trotzdem noch vor der Landtagswahl anrollen. „Es ist nicht ausgeschlossen, dass das im Frühjahr 2013 der Fall wäre.“ Söder erwartet sich von dem Abwarten des Urteils eine „befriedende Wirkung“. „Wenn das ein Viertel- oder ein halbes Jahr später ist, ist das aus meiner Sicht kein Problem.“ Weiterlaufen sollen bis zum Urteil lediglich die Begleitplanungen des Startbahnbaus für besseren Lärmschutz und bessere Verkehrsanbindung. Dazu gehören nach Söders Worten die Planung der Flugrouten, der Schallschutz in der Umgebung des Flughafens und die Erweiterung der sogenannten Bonusliste für leisere Flugzeuge, die am Münchner Flughafen erwünscht sind.

 

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