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Erschienen in der Frankenpost am 05.04.2012 
 

 

Stadt verteidigt Baumfäll-Aktion

Von Jan Fischer 

Hof – Viele Reaktionen hat die  Baumfäll-Aktion am Schießgraben in  Hof ausgelöst. Wie berichtet, waren  Mitarbeiter einer Spezialfirma angerückt  und hatten sieben Laubbäume  entfernt. Dies geschah im Auftrag  der Stadt und liegt auch in deren Verantwortung;  die Brauerei Scherdel  beteiligte sich an der Finanzierung.  Ein Frankenpost -Leser zog die  Rechtmäßigkeit der Fällung in Zweifel.  Er verwies dabei auf einen Paragrafen  des Naturschutzgesetzes, der  das Entfernen von Bäumen nur in einem  bestimmten Zeitraum zulasse  und zwischen dem 1. März und 30.  September untersage.  Pressesprecher Rainer Krauß stellt  dazu fest: „Die Maßnahme ist nach  unserer Auffassung rechtlich legitim.“  Auch er verweist auf den entsprechenden  Paragrafen und die darin  vorgesehene behördliche Anordnung.  Als Grund für die Aktion  nennt er, dass sie „demnächst dringend  benötigten Parkraum“ schaffe  und deshalb „ein vitales öffentliches  Interesse“ umsetze – dieses sei in diesem  Fall übergeordnet.  Die Stadt hat laut Krauß die Auflagen  der Baumschutz-Verordnung  beachtet. „Wir haben aber bereits im  persönlichen Gespräch mit Anwohnern  gerne eingeräumt, dass in diesem  Fall eine vorherige Information  der Anwohner wünschenswert und  richtig gewesen wäre.“ Eine solche  Information sei auch bei vielen kleineren  Maßnahmen wie jener am  Schießplatz üblich. „Leider wurde sie  diesmal aber wohl nicht umgesetzt,  was wir bedauern.“  Er, Krauß, könne nachvollziehen,  dass Anwohner alles andere als begeistert  seien, wenn sie beim Frühstück  den Lärm einer Motorsäge hörten  und nicht wüssten, was vor ihrer  Haustür passiere. Dennoch bitte die  Stadt die Anwohner um Verständnis.  Die Bäume seien eben nicht nur für  den Schlappentag gewichen, sondern  es verbessere sich auch die Parksituation  im Hinblick auf die Eröffnung  der Münch-Ferber-Villa, betont  Krauß. „Auch dies liegt im Interesse  der Anwohner.“  Im Übrigen sei noch keine Entscheidung  über Ort und Zeit von Ersatz-  Pflanzungen als Ausgleich für  die entfernten Bäume gefallen.  

 

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