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Erschienen in der Frankenpost am 17.10.2011 
 

 

Hundekot auf Straßen muss nun sofort weg

 
Hof - Hundebesitzer müssen sich umstellen: Wer seinen Vierbeiner bisher sorglos das "große Geschäft" auf die Straße machen ließ, wohl wissend, dass hier - anders als auf Geh- und Radwegen - eine sofortige Beseitigung nicht notwendig war, kann sich darauf nicht mehr berufen. Eine Ergänzung im Bayerischen Straßen- und Wegegesetz dehnt das Verbot der Verunreinigung auf öffentliche Straßen aus. Mit anderen Worten: Auch Hundekot muss hier zukünftig sofort beseitigt werden. Mit diesen erweiterten Regelungen soll eine bessere Ahndung von Verunreinigungen möglich werden. Laut Stadtdirektor Franz Pischel gab es im Jahr 2010 insgesamt 18 Anzeigen gegen Hundebesitzer, in diesem Jahr sind es bisher 13. Der Hofer Stadtrat hat die Neufassung zur Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen in seiner Sitzung am Freitag einstimmig beschlossen.

Ein weiterer Bestandteil dieser Verordnung ist im Übrigen auch die Sicherung der Gehwege im Winter. In Ergänzung zum bisher geltenden Recht wird dabei festgehalten, "dass Eis zu entfernen ist"; dieser Zusatz erfolgte vor dem Hintergrund der Erfahrungen der beiden vergangenen kalten Winter, in denen vielfach zu beobachten war, dass Eisplatten nicht entfernt wurden. Laut der neuen Regelung ist es auch verboten, Schnee und Eis vom Vorder- oder Hinterlieger-Grundstück auf öffentliche Straßen abzulagern. Der Grund: Vielfach sei es dadurch in der Vergangenheit zu einer Behinderung des Bus- und Autoverkehrs gekommen. Die vom Stadtrat beschlossene Verordnung soll die nächsten 20 Jahre Gültigkeit besitzen. ts-r

 

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