Hof
- Hundebesitzer müssen sich
umstellen: Wer seinen Vierbeiner
bisher sorglos das "große Geschäft"
auf die Straße machen ließ, wohl
wissend, dass hier - anders als auf
Geh- und Radwegen - eine sofortige
Beseitigung nicht notwendig war,
kann sich darauf nicht mehr berufen.
Eine Ergänzung im Bayerischen
Straßen- und Wegegesetz dehnt das
Verbot der Verunreinigung auf
öffentliche Straßen aus. Mit anderen
Worten: Auch Hundekot muss hier
zukünftig sofort beseitigt werden.
Mit diesen erweiterten Regelungen
soll eine bessere Ahndung von
Verunreinigungen möglich werden.
Laut Stadtdirektor Franz Pischel gab
es im Jahr 2010 insgesamt 18
Anzeigen gegen Hundebesitzer, in
diesem Jahr sind es bisher 13. Der
Hofer Stadtrat hat die Neufassung
zur Reinhaltung und Reinigung der
öffentlichen Straßen in seiner
Sitzung am Freitag einstimmig
beschlossen.
Ein weiterer Bestandteil dieser
Verordnung ist im Übrigen auch die
Sicherung der Gehwege im Winter. In
Ergänzung zum bisher geltenden Recht
wird dabei festgehalten, "dass Eis
zu entfernen ist"; dieser Zusatz
erfolgte vor dem Hintergrund der
Erfahrungen der beiden vergangenen
kalten Winter, in denen vielfach zu
beobachten war, dass Eisplatten
nicht entfernt wurden. Laut der
neuen Regelung ist es auch verboten,
Schnee und Eis vom Vorder- oder
Hinterlieger-Grundstück auf
öffentliche Straßen abzulagern. Der
Grund: Vielfach sei es dadurch in
der Vergangenheit zu einer
Behinderung des Bus- und
Autoverkehrs gekommen. Die vom
Stadtrat beschlossene Verordnung
soll die nächsten 20 Jahre
Gültigkeit besitzen.
ts-r