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Erschienen in der Frankenpost am 27.08.2011 
 

 

Luftsteg kostet Stadt fast eine Million Euro

 
Hof - Immer wieder tauchen Fragen zu den Kosten des Luftstegs auf. Dazu nimmt die Stadt auf Nachfrage Stellung - und verweist darauf, dass der städtische Eigenanteil unverändert knapp eine Million Euro beträgt.

Pressesprecher Rainer Krauß schlüsselt die Zahlen im Detail auf. Für die Stadt sind demnach die Angaben im Zuwendungsbescheid der Regierung von Oberfranken maßgeblich, den die Behörde am 22. Juli dieses Jahres ausstellte. Darin ist von Gesamtkosten von 5,63 Millionen Euro die Rede - mit dieser Summe hatte die mindestnehmende Baufirma nach der Ausschreibung der Deutschen Bahn AG den Zuschlag erhalten. Der Anteil der Stadt ist zunächst einmal auf 61 Prozent festgesetzt; das wären 3 434 300 Euro.

Geld aus zwei Fördertöpfen

Doch diese Millionensumme muss die Stadt laut Krauß nicht alleine schultern. Der Großteil der Kosten - 3,075 Millionen Euro - ist nach Mitteilung der Bezirksregierung zuwendungsfähig. Es fließt also Geld aus zwei Fördertöpfen. Insgesamt 2,46 Millionen Euro stehen für die Stadt in Aussicht; es handelt sich dabei um eine sogenannte Festbetrags-Förderung. Das heißt: Ergeben sich während des Projekts Mehrkosten, gehen immer 61 Prozent der vereinbarten Summe zulasten der Stadtkasse.

Wie Krauß betont, liegt der Fördersatz bei 80 Prozent; eine 90-prozentige Förderung stand hingegen nie zur Debatte. Von den 2,46 Millionen Euro erwartet die Stadt noch in diesem Jahr eine erste Rate in Höhe von einer Million Euro.

Die Rechnung für den verbleibenden Eigenanteil ist somit relativ einfach: Von den 3,434 Millionen Euro, die die Stadt eigentlich zahlen müsste, übernimmt der Staat 2,46 Millionen Euro. Die Hofer Kämmerei muss also eine Zahlung von 974 300 Euro als Eigenanteil für den Bau des neuen Luftstegs im Etat einkalkulieren.

Mittel für den Unterhalt

Zwar erwartet die Stadt für den späteren Unterhalt der Brücke - also Überprüfungen des Bauwerks - noch eine Überweisung der Deutschen Bahn AG von 243 100 Euro. Diese Mittel sind jedoch nach Auffassung der Stadtverwaltung zweckgebunden. Sie fließen also nicht in die Abrechnung der Baukosten mit ein.

Die Gesamtkosten und die Kostenverteilung bleiben im Übrigen unverändert gegenüber der Berechnung aus dem Vorjahr, wie Pressesprecher Krauß mitteilt. Zunächst hatte der Stadtrat im Mai 2010 der notwendigen Vereinbarung nach dem Eisenbahn-Kreuzungsgesetz zugestimmt. Drei Monate später mussten die Räte eine Kostenerhöhung genehmigen. Denn nach der Ausschreibung schlug eine höhere Summe zu Buche, als sie

 

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