Aktuelles
Erschienen in der Frankenpost am 13.07.2011 
 

 

Aufs Amt für Bildung und Freizeit

 

Das Bildungs- und Teilhabepaket ist nach langen Verhandlungen zwischen Regierung und Opposition Ende März dieses Jahres in Kraft getreten. Das Paket war im Zuge der Hartz-IV-Reform geschnürt worden.

 
Hof - Zu Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre. Ausnahme sind die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit - hier liegt die Altersobergrenze bei 18 Jahren.

Das Bildungspaket enthält unter anderem folgende Beträge:

100 Euro jährlich für Schulbedarf, davon 70 Euro im ersten, 30 Euro im zweiten Schuljahr; zudem werden die Kosten eintägiger Ausflüge in Schulen und Kitas finanziert. Mehrtägige Klassenfahrten werden wie bisher erstattet.

Bedürftige Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das Lernziel - in der Regel die Versetzung in die nächste Klasse - erreicht werden kann. Voraussetzung ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen.

Zehn Euro monatlich fürs Mitmachen in Sport, Kultur und Freizeit. Es wird direkt mit dem Anbieter der Leistung abgerechnet.

Einen Zuschuss fürs gemeinsame Mittagessen gibt es dann, wenn Kita, Schule oder Hort ein entsprechendes Angebot bereithalten. Der verbleibende Eigenanteil der Eltern liegt bei einem Euro pro Tag.

Wo es überall Anträge gibt
Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sind bei folgenden Stellen zu beantragen:

Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Hartz IV wenden sich an das Jobcenter Hof Stadt, Äußere Bayreuther Straße 2.

Bezieher von Wohngeld und/oder Kindergeld können Anträge an die Wohngeldstelle des Fachbereichs Jugend und Soziales der Stadt Hof, Klosterstraße 23, richten.

Bezieher von Sozialhilfe/Grundsicherung wenden sich an das Grundsicherungsamt des Fachbereichs Jugend und Soziales der Stadt Hof, Klosterstraße 23.

Bezieher von Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz wenden sich an die Asylabteilung des des Fachbereichs Jugend und Soziales der Stadt Hof, Klosterstraße 23.

 

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