Überholverbot für Lastwagen bringt nichts
Die Vorgeschichte: Die SPD-Räte führten in ihrem Antrag aus, dass die Verkehrsbelastung auf der Hofer Hauptachse enorm sei. Ein Überholverbot könnte den Verkehrsfluss verbessern, die Sicherheit erhöhen und den Lärmpegel senken, meinten sie. Auch sei das Verbot des Überholens für Lkw ein wirksames Mittel gegen "Elefantenrennen".
Nur an Gefahrenstellen
Die Polizei-Inspektion Hof und das Verkehrsamt der Stadt untersuchten Vor- und Nachteile einer solchen Neuregelung. Sie kamen zum Schluss, dass die Nachteile eindeutig überwiegen:
Auf der Ernst-Reuter-Straße gilt Tempo 60 für alle Fahrzeugarten. Außerdem gibt es auf der ganzen Verbindung keine größeren Steigungen, die einem Lkw Vorteile verschaffen würden.
Überholverbote dürfen laut Straßenverkehrsordnung nur dann zum Tragen kommen, wenn der reibungslose Ablauf des Verkehrs in Gefahr ist. Insbesondere vor Steigungs- und Gefällstrecken ist häufig ein Überholverbot für Lkw ausgeschildert. Gleiches gilt an Stellen, an denen das Überholen besonders gefährlich ist. Solche Voraussetzungen fehlen in der Ernst-Reuter-Straße.
Die Polizei-Inspektion Hof stellt fest, dass Lkw auf der Ernst-Reuter-Straße den Verkehrsfluss nicht beeinträchtigten. Die Fahrzeuge könnten problemlos "mitschwimmen". Zwar habe die Zahl der Lkw-Unfälle auf der Ernst-Reuter-Straße in den vergangenen Jahren zugenommen - aber ein Überholverbot ist dafür nach Überzeugung der Polizei keine Lösung.
Grundsätzlich gilt das Gebot, den rechten Fahrstreifen zu benutzen. Einem Lkw-Fahrer, der auf der Ernst-Reuter-Straße auf die linke Spur wechselt, um danach abzubiegen, ist aber nur schwer nachzuweisen, dass er gegen ein Überholverbot verstoßen hat.
Kritik an der Polizei
Rainer Kellner (SPD) sagte, aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen sei die Ablehnung des Antrags gerechtfertigt. Kritik äußerte er an dem Punkt der Stellungnahme der Polizei, der das "Mitschwimmen" der Lkw betrifft: "Wer diese Stellungnahme geschrieben hat, war noch nie auf der Ernst-Reuter-Straße!"