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Erschienen in der Frankenpost am 20.04.2011 
 

 

Zensus 2011: Millionen sind betroffen

Wenn der Interviewer an der Tür klingelt

Am 9. Mai beginnt in Bayern die Volkszählung. Viele Haushalte müssen dieses Mal keine Auskunft geben. Das Zufallsprinzip entscheidet, wer Auskunft geben muss.

Von Jürgen Umlauft

München– In Bayern laufen die letzten Vorbereitungen für die am9. Mai beginnende Volks- und Wohnungszählung. Bis zum 31. Juli werden 16000 Interviewer unterwegs sein, um in einer Haushaltsstichprobe die Grunddaten von 1,2 Millionen in Bayern lebenden Menschen zu erfassen. Anders als bei der Volkszählung 1987, bei der alle Einwohner ihre Daten melden mussten, bleiben dieses Mal gut 90 Prozent der Bayern unbehelligt. Wer befragt wird, wählen die Ämter nach dem Zufallsverfahren aus. Vorab informieren sie über ihre Auskunftspflicht. Zusätzliche Post erhalten die 3,1 Millionen Haus- und Wohnungsbesitzer im Freistaat, die allesamt Angaben zu Größe und Nutzung ihres Wohneigentums machen müssen

. Innenminister Joachim Herrmann, CSU, rief die Bürger dazu auf, sich an der Befragung zu beteiligen. „Die Ergebnisse der Gebäude- und Wohnungszählung bilden eine wertvolle Entscheidungshilfe für die künftige Wohnungspolitik und Raumplanung“, erklärte er. Daraus resultierende politische Nachjustierungen kämen allen Bürgern zugute. Mit Spannung erwarte er die Ergebnisse der Volkszählung. Bundesweit gehe man davon aus, dass mehr als eine Million Menschen weniger in Deutschland leben als in den Meldedateien der Gemeinden registriert seien. Grund hierfür sei vor allem, dass sich Menschen bei Umzügen ins Ausland nicht abmeldeten oder dass Todesfälle nicht richtig registriert würden.

 Überraschende Zahlen

 Volkszählungen hielt Herrmann für unerlässlich. Bei der Volkszählung 1987 sei festgestellt worden, dass es in Deutschland 1,3 Millionen Wohnungen weniger gegeben habe als vermutet. Auch die Einwohnerzahlen in den Gemeinden wichen zum Teil erheblich von den amtlichen Registern ab. Der Länderfinanzausgleich und der kommunale Finanzausgleich mussten damals um insgesamt zwei Milliarden Mark korrigiert werden. Ein Vierteljahrhundert nach der letzten Volkszählung sei „mit noch größeren Überraschungen zu rechnen“, sagte Herrmann. Immerhin seien in diese Zeitspanne die deutsche Wiedervereinigung, die EU-Osterweiterung und ein Anschwellen der Flüchtlingsströme gefallen.

 Keine Protestwelle

Herrmann betonte, dass der Datenschutz bei den Befragungen gewährleistet sei. Die erfassten Daten würden nur für statistische Zwecke verwendet und nicht an andere Verwaltungsstellen weitergeleitet. Die Interviewer seien zur Verschwiegenheit verpflichtet. „Der Schutz und die Vertraulichkeit der erhobenen Daten haben für uns höchste Priorität“, erklärte Herrmann. Mit einer Protestwelle gegen die Befragung wie vor dem Zensus im Jahr 1987 rechne er nicht. Da nur knapp zehn Prozent aller Einwohner befragt würden, sei das „Aufregungspotenzial erheblich niedriger“ als damals. Zudem habe das Bundesverfassungsgericht mit seinem Grundsatzurteil zur informationellen Selbstbestimmung klare Regeln für Volksbefragungen gesetzt

 

Per Zufallsprinzip

Hier einige wichtige Fragen und Antworten zum Zensus 2011 in Bayern:

 Wer wird befragt?

Alle rund 3,1 Millionen Haus- und Wohnungseigentümer in Bayern, dazu noch etwa 1,2 Millionen nach einer Zufallsstichprobe ausgewählte Bürger. Eine Sondererfassung wird in Gemeinschaftsunterkünften wie Studenten- und Seniorenwohnheimen durchgeführt.

Was wird gefragt?

 Der Fragebogen für die Haushaltsstichprobe umfasst 46 Fragen. Neben Alter, Geschlecht, Herkunft, Staats- und Religionszugehörigkeit werden Fragen zur Ausbildung und zum beruflichen Werdegang gestellt.

Wie läuft die Befragung ab?

 Die für die Haushaltsstichprobe ausgewählten Bürger besucht einer der 16000 Interviewer in Bayern an der Haustür. Der Fragebogen kann, muss aber nicht in dessen Beisein ausgefüllt werden. Die Haus- und Wohnungsbesitzer erhalten vom 2. Mai an per Post einen Fragebogen des Statistischen Landesamtes, den sie binnen zwei Wochen ausgefüllt zurücksenden müssen.

Was passiert, wenn sich jemand weigert, teilzunehmen?

Nach dem Statistikgesetz sind alle Bürger zur Auskunft verpflichtet. Wer sich trotz mehrfacher Aufforderung der Teilnahme am Zensus verweigert, kann mit einem Zwangsgeld von 300 Euro belegt werden. In gravierenden Einzelfällen sind auch Bußgelder möglich.

Was kostet der Zensus?

 Bundesweit werden die Zensus- Kosten mit 710 Millionen Euro veranschlagt, auf Bayern entfallen 115 Millionen, wovon der bayerische Steuerzahler aber nur 55 Millionen tragen muss.

 Wann liegen die Ergebnisse vor?

Neben den Befragungen werden zur Ermittlung der Volksund Wohnungszählergebnisse auch die aktuellen Daten der Erwerbs- und Melderegister ausgewertet, zusammengeführt und abgeglichen. Außerdem werden zur Feststellung der Plausibilität der gemachten Angaben Nachbefragungen durchgeführt. Erste Ergebnisse sollen dann im November 2012 vorliegen, das Endergebnis im Mai 2013

Im Internet

Weitere Informationen über die Volkszählung in Deutschland im Internet unter www.zensus2011.de  

 

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