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Erschienen in der Frankenpost am 08.02.2010 
 

 

Kanalwechsel teurer als veranschlagt

 
Hof - Der Hofer Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung am Freitag der Bildung sogenannter Haushaltsausgabereste im Vermögenshaushalt 2009 zugestimmt. Der Hofer Kämmerer Peter Fischer wies bei der Auflistung der Maßnahmen darauf hin, dass die veranschlagten Mittel nicht ausreichen werden. Mit anderen Worten: Sowohl bei den Kanalauswechslungen in sechs Straßen sowie der Erweiterung der Urnenfelder am Friedhof und dem Bau der öffentlichen Toilettenanlage am Rathaus mussten die Ansätze erweitert werden.

Für die Kanalauswechslung Marienstraße wurden 192 500 Euro ausgegeben, für den Abschluss fehlen 27 500 Euro.

Für die Maßnahme in der Von-Mann-Straße fehlen 34 300 Euro, um die Maßnahme abschließen zu können; damit kommt die mit 55 000 Euro veranschlagte Kanalauswechslung knapp 26 000 Euro teurer.

Etwa 6000 Euro teurer kommt die Kanalauswechslung Ostpreußenstraße; veranschlagt waren dafür 65 000 Euro.

17 000 Euro teurer wird die mit 45 000 Euro veranschlagte Kanalauswechslung in der Heinrich-Egloff-Straße.

55 000 Euro sollte die Kanalauswechslung Yorckstraße kosten. Tatsächlich wird sie etwa 18 600 Euro teurer.

Statt 30 000 sind 45 000 Euro fällig für die Kanalauswechslung Richard Wagner-Straße.

Finanziert werden können alle diese zusätzlichen Ausgaben, weil eine geplante Kanalauswechslung in der Ernst-Reuter-Straße nicht durchgeführt werden konnte.

Für die knapp 4000 Euro teurer gewordene Erweiterung der Urnenfelder - veranschlagt waren 30 000 Euro - stehen die Mittel zur Verfügung, die für ein neues Grabstättenfeld vorgesehen waren.

Auf 57 500 statt 55 000 Euro kommt das öffentliche WC am Rathaus. ts-r

Haushaltsrest
 

Entsprechend dem Haushaltsgrundsatz der zeitlichen Bindung gelten Ausgabeansätze nur für ein Jahr. Grundsätzlich verfallen nicht benötigte Ausgabenansätze mit Ablauf des Haushaltsjahres. Unter bestimmten Voraussetzungen darf jedoch eine Gemeinde beim Jahresabschluss Haushaltsreste bilden. Wird ein solcher gebildet, dann sind diese übertragbaren Mittel von der zeitlichen Bindung befreit und bleiben im folgenden Jahr verfügbar. Haushaltsausgabereste dürfen nur für die Maßnahmen Verwendung finden, für die sie ursprünglich veranschlagt sind.

 

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