Die Wertgrenzen für
beschränkte Ausschreibungen bleiben vorerst auf gleichem Niveau. Die
Regelung gilt ein halbes Jahr länger.
Von Jan Fischer
Hof - Die
Festlegung der Wertgrenzen - wertvoll für die heimische Wirtschaft -
wird zunächst nicht angetastet. Der Stadtrat beschloss in seiner
Sitzung am Freitag einstimmig, dass es bei den bisherigen Grenzen
für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergabe bleibt.
Damit verlängerte das Gremium seine eigenen Beschlüsse zum
Konjunkturpaket II aus dem Jahr 2009.
Die Vorlage hatte der Ministerrat vor wenigen
Wochen gegeben. Demnach können kommunale Auftraggeber auch im
kommenden halben Jahr die Wertgrenzen aus den Jahren 2009 und 2010
anwenden. Nicht bereits zum Jahreswechsel, sondern erst am 30. Juni
2011 läuft die Regelung aus.
"Wünschenswert wäre natürlich eine dauerhafte
Regelung", sagte CSU-Stadtrat Roland Stiller, Handwerker aus
Wölbattendorf. Denn die Erhöhung der Wertgrenzen habe sich bestens
bewährt: "Sie bietet der heimischen Wirtschaft eher die Chance,
Aufträge zu bekommen." Die positiven Auswirkungen sind laut Stiller
bereits spürbar: Die Betriebe sind dank der veränderten
Vergabepraxis gut ausgelastet.
Über das Ergebnis einer beschränkten
Ausschreibung - wenn auch ohne Konjunkturmittel - hatte der Stadtrat
im Anschluss zu befinden. Die Firma Elektrotechnik Plauen erhielt
den Zuschlag für die Elektroinstallation bei der Sanierung der
Münch-Ferber-Villa. Der Angebotspreis: 190 962 Euro.
Lexikon
Hätten Sie gewusst, dass das umgangssprachlich bekannte
Konjunkturpaket II korrekt "Entschlossen in der Krise, stark für den
nächsten Aufschwung - Pakt für Beschäftigung und Stabilität in
Deutschland zur Sicherung der Arbeitsplätze, Stärkung der
Wachstumskräfte und Modernisierung des Landes" heißt? Insgesamt
umfasst das Paket 14 Beschlüsse.
Einer dieser Beschlüsse ist mit dem Einsatz von viel Geld, auch
in Hof, verbunden und heißt "Zukunftsinvestitionen der öffentlichen
Hand". Vorgesehen sind rund zehn Milliarden Euro für Investitionen
der Kommunen und Länder und vier Milliarden für Bundesinvestitionen.
Ein weiterer Beschluss der Regierung lautete "Beschleunigung von
Investitionen durch Vereinfachung des Vergaberechts". Konkret
bedeutet das für die als Bauherr auftretenden Kommunen: Bei
Auftragsvergaben von Bauleistungen im Volumen bis zu einer Million
Euro reicht eine beschränkte Ausschreibung. In diesem Fall müssen
nur drei Angebote eingeholt werden. Noch einfacher gestaltet der
Bund Vergaben bis zu einem Volumen von 100 000 Euro. Sie können
freihändig, also an ein beliebiges Unternehmen, vergeben werden.
Diese sogenannten Wertgrenzen galten vorerst bis zum 31. Dezember
dieses Jahres. Einem Vorschlag des Ministerrates folgend, haben die
Hofer Stadträte die Geltungsdauer dieser Wertgrenzen bis zum 30.
Juni kommenden Jahres verlängert. glas |