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Erschienen in der Frankenpost am 18.12.2010 
 

 

Betriebe gut ausgelastet

 
Die Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen bleiben vorerst auf gleichem Niveau. Die Regelung gilt ein halbes Jahr länger.

Von Jan Fischer

Hof - Die Festlegung der Wertgrenzen - wertvoll für die heimische Wirtschaft - wird zunächst nicht angetastet. Der Stadtrat beschloss in seiner Sitzung am Freitag einstimmig, dass es bei den bisherigen Grenzen für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergabe bleibt. Damit verlängerte das Gremium seine eigenen Beschlüsse zum Konjunkturpaket II aus dem Jahr 2009.

Die Vorlage hatte der Ministerrat vor wenigen Wochen gegeben. Demnach können kommunale Auftraggeber auch im kommenden halben Jahr die Wertgrenzen aus den Jahren 2009 und 2010 anwenden. Nicht bereits zum Jahreswechsel, sondern erst am 30. Juni 2011 läuft die Regelung aus.

"Wünschenswert wäre natürlich eine dauerhafte Regelung", sagte CSU-Stadtrat Roland Stiller, Handwerker aus Wölbattendorf. Denn die Erhöhung der Wertgrenzen habe sich bestens bewährt: "Sie bietet der heimischen Wirtschaft eher die Chance, Aufträge zu bekommen." Die positiven Auswirkungen sind laut Stiller bereits spürbar: Die Betriebe sind dank der veränderten Vergabepraxis gut ausgelastet.

Über das Ergebnis einer beschränkten Ausschreibung - wenn auch ohne Konjunkturmittel - hatte der Stadtrat im Anschluss zu befinden. Die Firma Elektrotechnik Plauen erhielt den Zuschlag für die Elektroinstallation bei der Sanierung der Münch-Ferber-Villa. Der Angebotspreis: 190 962 Euro.

Lexikon
 

Hätten Sie gewusst, dass das umgangssprachlich bekannte Konjunkturpaket II korrekt "Entschlossen in der Krise, stark für den nächsten Aufschwung - Pakt für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland zur Sicherung der Arbeitsplätze, Stärkung der Wachstumskräfte und Modernisierung des Landes" heißt? Insgesamt umfasst das Paket 14 Beschlüsse.

Einer dieser Beschlüsse ist mit dem Einsatz von viel Geld, auch in Hof, verbunden und heißt "Zukunftsinvestitionen der öffentlichen Hand". Vorgesehen sind rund zehn Milliarden Euro für Investitionen der Kommunen und Länder und vier Milliarden für Bundesinvestitionen.

Ein weiterer Beschluss der Regierung lautete "Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachung des Vergaberechts". Konkret bedeutet das für die als Bauherr auftretenden Kommunen: Bei Auftragsvergaben von Bauleistungen im Volumen bis zu einer Million Euro reicht eine beschränkte Ausschreibung. In diesem Fall müssen nur drei Angebote eingeholt werden. Noch einfacher gestaltet der Bund Vergaben bis zu einem Volumen von 100 000 Euro. Sie können freihändig, also an ein beliebiges Unternehmen, vergeben werden.

Diese sogenannten Wertgrenzen galten vorerst bis zum 31. Dezember dieses Jahres. Einem Vorschlag des Ministerrates folgend, haben die Hofer Stadträte die Geltungsdauer dieser Wertgrenzen bis zum 30. Juni kommenden Jahres verlängert. glas

 

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