Regierungsdirektor Johann
Hümmer hat in der haushaltslosen Zeit ein wachsames Auge auf die
Ausgaben der Stadt. Die Sportförderung fällt für ihn in die
Kategorie "freiwillige Leistungen".
Herr Hümmer, wertet die Regierung die
Sportfördermittel als freiwillige Leistungen?
Sportförderung ist grundsätzlich als freiwillige Leistung
anzusehen. Soweit die Stadt vertragliche Pflichten wirksam
eingegangen ist - aber nicht in der haushaltslosen Zeit! -, sind
diese zu erfüllen.
Es hieß von Ihrer Seite ausdrücklich, dass
freiwillige Leistungen nur zulässig sind, um politisch und
wirtschaftlich unvertretbare Schäden zu vermeiden. Welche
freiwilligen Leistungen könnten unter diese Ausnahmeregelung fallen?
Diese absoluten Ausnahmen können nicht generell, sondern nur im
Einzelfall beurteilt werden. Ein Beispiel wären die Investitionen,
die die Stadt Hof für das GVZ tätigt. Dazu besteht keine gesetzliche
Verpflichtung, aber die Unterstützung seitens der Stadt Hof ist
durchaus sinnvoll, weil Pachteinnahmen erzielt werden und das
Projekt auf längere Sicht nach den vorgelegten
Wirtschaftlichkeits-Berechnungen rentierlich ist.
Wie flexibel oder "großzügig" kann die
Regierung bei der Zustimmung zu freiwilligen Leistungen in der
haushaltslosen Zeit sein?
Freiwillige Leistungen in der haushaltslosen Zeit sind nach den
gesetzlichen Regelungen generell nicht zulässig. Für einen
großzügigen Beurteilungs-Spielraum ist kaum Platz, weil die
Wiederherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit oberste Maxime
sein muss. Konsolidierungs-Potenziale bestehen auch bei den
freiwilligen Leistungen.
Wir erleben in Hof, dass sich alle
Verantwortlichen für die Auszahlung der Sportfördermitteln
starkmachen. Wie hoch schätzt die Regierung den Wert von
Sportfördermitteln aus dem Stadtsäckel ein?
Der Wert der Sportförderung wird auch von der Regierung hoch
eingeschätzt, weil auch monetär nicht messbare Vorteile für die
Gesellschaft unbestritten sind. Wenn Zuschüsse an Vereine oder die
finanzielle Unterstützung von Bürgerengagement - zum Beispiel
Selbsthilfegruppen - verstärkt infrage gestellt werden müssen, kann
das ehrenamtliche Engagement abgewürgt werden, während die
Einspareffekte oft nicht durchgreifend sind.
Worauf liegt das Hauptaugenmerk Ihrer
Überlegungen?
Die desolate Finanzlage der Stadt Hof zwingt in allen Bereichen
zu Überlegungen, in welcher Weise Kosten eingespart, die
Verwaltungsabläufe effizienter gestaltet und die Einnahmen
verbessert werden können. Auch Leistungsangebote der Stadt im
freiwilligen Aufgabenbereich können von dem Zwang der Konsolidierung
nicht ausgenommen werden.
Die Stadt Hof hat im Bereich "freiwillige
Leistungen" im Lauf dieses Jahres bereits massiv gekürzt. Sind diese
Kürzungen nach Einschätzung der Bezirksregierung angemessen - oder
gehen sie noch nicht weit genug?
Ob die Einsparungen der Stadt Hof nach Einschätzung der Regierung
weit genug gehen, wurde im Einzelnen noch nicht untersucht, da wir
bisher dazu keine näheren Informationen vonseiten der Stadt erhalten
haben.
Apropos freiwillige Leistungen: Warum
beurteilt die Regierung von Oberfranken die Städtebauförderung
ebenfalls als freiwillige Leistung der Stadt? Werden dadurch nicht
sinnvolle Investitionen verhindert?
Freiwillige Leistungen sind solche, zu denen die Kommune nicht
gesetzlich verpflichtet ist. Die Städtebauförderung zählt daher zu
den freiwilligen Leistungen, wenngleich mit dieser Art staatlicher
Förderung oft Sinnvolles auf den Weg gebracht werden kann und von
diesen Investitionen auch wesentliche Impulse für die Förderung der
regionalen Wirtschaft ausgehen.
Das Gespräch führte Jan Fischer
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