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Erschienen in der Frankenpost am 30.11.2010 

Johann Hümmer, Abteilungsdirektor bei der Regierung von Oberfranken

"Kaum Platz für großzügigen Spielraum"

 
Regierungsdirektor Johann Hümmer hat in der haushaltslosen Zeit ein wachsames Auge auf die Ausgaben der Stadt. Die Sportförderung fällt für ihn in die Kategorie "freiwillige Leistungen".

Herr Hümmer, wertet die Regierung die Sportfördermittel als freiwillige Leistungen?

Sportförderung ist grundsätzlich als freiwillige Leistung anzusehen. Soweit die Stadt vertragliche Pflichten wirksam eingegangen ist - aber nicht in der haushaltslosen Zeit! -, sind diese zu erfüllen.

Es hieß von Ihrer Seite ausdrücklich, dass freiwillige Leistungen nur zulässig sind, um politisch und wirtschaftlich unvertretbare Schäden zu vermeiden. Welche freiwilligen Leistungen könnten unter diese Ausnahmeregelung fallen?

Diese absoluten Ausnahmen können nicht generell, sondern nur im Einzelfall beurteilt werden. Ein Beispiel wären die Investitionen, die die Stadt Hof für das GVZ tätigt. Dazu besteht keine gesetzliche Verpflichtung, aber die Unterstützung seitens der Stadt Hof ist durchaus sinnvoll, weil Pachteinnahmen erzielt werden und das Projekt auf längere Sicht nach den vorgelegten Wirtschaftlichkeits-Berechnungen rentierlich ist.

Wie flexibel oder "großzügig" kann die Regierung bei der Zustimmung zu freiwilligen Leistungen in der haushaltslosen Zeit sein?

Freiwillige Leistungen in der haushaltslosen Zeit sind nach den gesetzlichen Regelungen generell nicht zulässig. Für einen großzügigen Beurteilungs-Spielraum ist kaum Platz, weil die Wiederherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit oberste Maxime sein muss. Konsolidierungs-Potenziale bestehen auch bei den freiwilligen Leistungen.

Wir erleben in Hof, dass sich alle Verantwortlichen für die Auszahlung der Sportfördermitteln starkmachen. Wie hoch schätzt die Regierung den Wert von Sportfördermitteln aus dem Stadtsäckel ein?

Der Wert der Sportförderung wird auch von der Regierung hoch eingeschätzt, weil auch monetär nicht messbare Vorteile für die Gesellschaft unbestritten sind. Wenn Zuschüsse an Vereine oder die finanzielle Unterstützung von Bürgerengagement - zum Beispiel Selbsthilfegruppen - verstärkt infrage gestellt werden müssen, kann das ehrenamtliche Engagement abgewürgt werden, während die Einspareffekte oft nicht durchgreifend sind.

Worauf liegt das Hauptaugenmerk Ihrer Überlegungen?

Die desolate Finanzlage der Stadt Hof zwingt in allen Bereichen zu Überlegungen, in welcher Weise Kosten eingespart, die Verwaltungsabläufe effizienter gestaltet und die Einnahmen verbessert werden können. Auch Leistungsangebote der Stadt im freiwilligen Aufgabenbereich können von dem Zwang der Konsolidierung nicht ausgenommen werden.

Die Stadt Hof hat im Bereich "freiwillige Leistungen" im Lauf dieses Jahres bereits massiv gekürzt. Sind diese Kürzungen nach Einschätzung der Bezirksregierung angemessen - oder gehen sie noch nicht weit genug?

Ob die Einsparungen der Stadt Hof nach Einschätzung der Regierung weit genug gehen, wurde im Einzelnen noch nicht untersucht, da wir bisher dazu keine näheren Informationen vonseiten der Stadt erhalten haben.

 

Apropos freiwillige Leistungen: Warum beurteilt die Regierung von Oberfranken die Städtebauförderung ebenfalls als freiwillige Leistung der Stadt? Werden dadurch nicht sinnvolle Investitionen verhindert?

Freiwillige Leistungen sind solche, zu denen die Kommune nicht gesetzlich verpflichtet ist. Die Städtebauförderung zählt daher zu den freiwilligen Leistungen, wenngleich mit dieser Art staatlicher Förderung oft Sinnvolles auf den Weg gebracht werden kann und von diesen Investitionen auch wesentliche Impulse für die Förderung der regionalen Wirtschaft ausgehen.

Das Gespräch führte Jan Fischer

Interview

 

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