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Erschienen in der Frankenpost am 15.11.2010 

In einem äußerst desolaten Zustand präsentiert sich derzeit der Schellenbergweg. Foto: Sammer

Uralt-Regelung gekippt

 
Der Bauausschuss ändert eine Festlegung aus dem Jahr 1927. Der Ausbau des Schellenbergwegs rückt nun in greifbare Nähe.

Von Jan Fischer

Hof - Auch das gibt es noch im Jahr 2010: Für einzelne Straßen ist weder Bund noch Land noch Stadt zuständig, sondern jeder Anwohner. Einen solchen - seltenen - Fall stellt der Schellenbergweg zwischen Schützenweg und Bahnlinie dar. Zumindest bislang. Nun geht die Unterhaltungspflicht auf die Stadt über, wie der Bauausschuss des Stadtrats einstimmig beschloss.

Die Vorgeschichte reicht zurück bis ins Jahr 1927. Damals kam es zu folgender Eintragung in den Baugenehmigungen, die bis heute für die Hausnummern 11, 13, 15, 17, 19, 21 und 22 galt: "Die Wegstrecke wird stadtseits nach Fertigstellung der Bauten und Einfriedungen für Fußgänger aufgekiest. Stadtseits wird keine Wegsamkeit für die Straße übernommen. Den Straßenausbau-Zeitpunkt bestimmt die Stadt einseitig." Außerdem hieß es, dass "Baufuhren nicht mit Autos getätigt werden dürfen" und "die zu den Baufuhren notwendigen Befestigungen durch den Bauherrn zu besorgen sind". Mit diesen Begründungen lehnte die Stadt über 83 Jahre hinweg die Unterhaltung ab.

Aus alten Ordnern geht außerdem hervor, dass es 1972 einen Anlauf gab, die Situation zu ändern und einen Ausbau zu erreichen - dies scheiterte jedoch.

Stadtdirektor Franz Pischel beleuchtete im Bauausschuss den momentanen Zustand der Straße: Das Teilstück präsentiert sich demnach unausgebaut und nur notdürftig asphaltiert. Und es lauert Gefahr - Oberflächenwasser hat ein Stück entlang der Böschung ausgespült; Autos könnten hier aufsitzen.

Deshalb lassen sich nach Überzeugung der Stadtverwaltung die Uralt-Regelungen nicht mehr aufrechterhalten. "Es kann zum Zeitpunkt der Baugenehmigung nicht Absicht gewesen sein, den Straßenausbau unendlich zu verschieben", sagte Pischel. Die Unterhaltungspflicht für die Anwohner dürfe nicht dauerhaft bestehen; im Übrigen beinhaltet diese Pflicht nur das Anlegen und Pflegen eines Kieswegs.

Oberbürgermeister Dr. Harald Fichtner sprach von einer "Klärung im Sinne der Anwohner". Jochen Ulshöfer (CSU), betonte, er habe den Stein mit einer Anfrage bei der Verwaltung ins Rollen gebracht. "Da muss geholfen werden", meinte auch Rainer Kellner (SPD). Die Fraktionschefin der FAB, Gudrun Bruns, machte auf Kosten der Erschließung für die Anwohner aufmerksam. Pischel sagte, der Übergang der Unterhaltungspflicht trage eben gerade dazu bei, dass die Anwohner nicht ständig Kosten für Ausbesserungsarbeiten tragen müssten.

Schließlich folgte der Bauausschuss dem Beschlussvorschlag. Die Unterhaltung des unausgebauten Abschnitts im Schellenbergweg ist künftig Aufgabe der Stadt. Ein neuer Bebauungsplan soll den Bau der Erschließungsstraße regeln. Mit diesem Plan ist jetzt zunächst die Verwaltung befasst, später der Stadtrat.

 

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