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Erschienen in der Frankenpost am 06.11.2010 

Von Juni 2007 bis September 2010 sind die Hartz IV-Haushalte in Hof um 500 auf 2579 zurückgegangen. Foto: dpa

Weniger Langzeitarbeitslose in der Stadt Hof

 
Die Zahl der Hofer, die auf Arbeitslosengeld II angewiesen sind, sinkt. Vom März dieses Jahres bis zur letzten Erfassung im September schrumpfte die Liste um mehr als 300
Namen auf jetzt 4800.

Von Christoph Plass

Hof - Den Grund zum Jubeln zuerst: 360 Hofer weniger als noch vor sechs Monaten müssen mit Arbeitslosengeld II leben. Im September zählte der städtische Fachbereich Jugend und Soziales genau 4805 Einzelpersonen in 2579 Bedarfsgemeinschaften. 5165 Menschen in 2728 Gemeinschaften hatten die Sachbearbeiter im März gezählt, dem zwischenzeitlichen Höhepunkt seit der Erfassung der Zahlen vor zwei Jahren.

Ende 2008 hatten die Mitglieder des städtischen Fachbeirats für soziale Angelegenheiten angeregt, eine Statistik über die Empfänger der Leistungen zu führen - und sie vor allem regelmäßig zu vergleichen. Bürgermeister Eberhard Siller stellte die neuen Zahlen stolz vor in dieser Woche, in jenem Fachbeirat für soziale Angelegenheiten, der sie angefordert hatte. "Es stand ja schon neulich in der Frankenpost zu lesen, dass wir in Hof gerade die niedrigste Arbeitslosenquote seit 29 Jahren haben", betonte der Bürgermeister. Zum Vergleich: Im Juni 2007 lag die Anzahl der Familien, die auf Arbeitslosengeld II angewiesen waren, noch bei 3051 - also beinahe 500 Zähler höher.

Doch seine Ausführungen waren nicht vollkommen positiv: Die Zahl derer, die auf Sozialhilfe und Grundsicherung angewiesen sind, steigt langsam aber beständig weiter. Zum Erfassungsdatum im Februar dieses Jahr lebten 1257 Einzelpersonen oder 536 Bedarfsgemeinschaften mit Anspruch auf jene Mittel in der Stadt; im September waren es 67 Menschen oder vier Gemeinschaften mehr.

Leichter Anstieg

"Die Zahl wächst auch weiterhin leicht", kommentierte Siller. "Das spiegelt wohl auch die Altersstruktur der Stadt wider." Anspruch auf Sozialhilfe haben Erwerbsunfähige auf Zeit, Vorruheständler mit niedriger Rente, längerfristig Erkrankte und hilfebedürftige Kinder mit selbst nicht hilfebedürftigen Eltern.

 

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