Aktuelles
Erschienen in der Frankenpost am 21.08.2010 
 

 

Die Resolution im Wortlaut

 
"Der Stadtrat Hof fordert die Bayerische Staatsregierung und den Bayerischen Landtag auf, den Forderungen des Bezirkstags von Oberfranken vom 29. Juli unverzüglich und nachhaltig wie folgt Rechnung zu tragen:

Der Freistaat Bayern steht bei den oberfränkischen Kommunen sowie dem Bezirk in der Pflicht. Die kommunalen Finanzen in Oberfranken fordern eine deutliche Erhöhung der Finanzausgleichs-Leistungen des Freistaats. Zusammen mit dem Bezirk von Oberfranken drückt auch die Stadt Hof ihre tiefe Sorge um die Entwicklung der Kommunalfinanzen in Oberfranken im Allgemeinen und die zu befürchtende Entwicklung der Bezirksumlage für 2011 und 2012 im Besonderen aus.

Würde der Haushaltsansatz des Freistaats für den Belastungs-Ausgleich der Bezirke im nächsten Jahr nicht angehoben, drohen in Oberfranken 2011 und 2012 Anhebungen des Bezirksumlage-Hebesatzes um jeweils fünf Prozentpunkte. Dies entspräche einer Steigerung des Hebesatzes um 62 Prozent (!!!) in nur zwei Jahren. Die Stadt Hof schließt sich dem Bezirkstag an und richtet daher die eindringliche Bitte an die Bayerische Staatsregierung und den Bayerischen Landtag, den Haushaltsansatz für den staatlichen Belastungs-Ausgleich von derzeit 583,6 Millionen Euro im nächsten Jahr auf mindestens 800 Millionen Euro zu erhöhen.

Auch bei einer Anhebung der Ausgleichsmasse auf künftig 800 Millionen Euro müsste der Hebesatz der Bezirksumlage von Oberfranken im nächsten Jahr noch immer um drei Prozentpunkte angehoben werden, um mathematisch einen Haushaltsausgleich zu erreichen. Bereits ein derartiger Anstieg des Hebesatzes würde viele oberfränkische Kommunen erheblich belasten und sie an den Rand ihrer Pflichtleistungs-Fähigkeit bringen. Eine Erhöhung des Hebesatzes um fünf Prozentpunkte könnten die oberfränkischen Kommunen aber schlichtweg nicht tragen. Eine Vielzahl nicht genehmigungsfähiger Kommunalhaushalte wäre die Folge.

Die Stadt Hof, die bereits in den Jahren 2003 und 2004 sowie im laufenden Jahr 2010 ohne genehmigten Haushalt war, wäre hiervon grundlegend betroffen. Möglichkeiten zur Kostenvermeidung beziehungsweise zu Einsparungen in relevanter Höhe sind nicht vorhanden, weil allein 90 Prozent aller Ausgaben durch die Erfüllung gesetzlicher Ansprüche im Sozialbereich vorgegeben sind. Eine nachhaltige Verbesserung der Finanzsituation der Bezirke kann daher nur durch eine Änderung der Leistungsgesetze und/oder durch eine Erhöhung der Finanzausgleichs-Leistungen des Freistaates erreicht werden. Leistungen an Menschen mit Behinderung sind gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Die Stadt Hof fordert die Staatsregierung gleichlautend mit dem Bezirkstag auf, noch im Laufe des Jahres 2010 eine Bundesrats-Initiative zur Verabschiedung eines Bundesleistungs-Gesetzes für Menschen mit Behinderung zu ergreifen. Wesentlicher Inhalt des Bundesleistungs-Gesetzes für Menschen mit Behinderungen soll eine Beteiligung des Bundes am Nettoaufwand der Eingliederungshilfe im Umfang von einem Drittel bereits ab 2012 sein, entweder direkt im Wege der Kostenerstattung oder aber mittels zweckgebundener Finanzzuweisungen an die Bundesländer.

Die Stadt Hof fordert die Staatsregierung auf, die übersandten Vorschläge zu prüfen und sie - soweit sie den Freistaat Bayern betreffen - in geeigneter Weise umzusetzen und - soweit sie den Bund betreffen - Bundesrats-Initiativen mit dem Ziel einer Umsetzung zu ergreifen."

 

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