"Der Stadtrat Hof fordert die Bayerische
Staatsregierung und den Bayerischen Landtag auf, den Forderungen des
Bezirkstags von Oberfranken vom 29. Juli unverzüglich und nachhaltig
wie folgt Rechnung zu tragen:
Der Freistaat Bayern steht bei den oberfränkischen Kommunen sowie
dem Bezirk in der Pflicht. Die kommunalen Finanzen in Oberfranken
fordern eine deutliche Erhöhung der Finanzausgleichs-Leistungen des
Freistaats. Zusammen mit dem Bezirk von Oberfranken drückt auch die
Stadt Hof ihre tiefe Sorge um die Entwicklung der Kommunalfinanzen
in Oberfranken im Allgemeinen und die zu befürchtende Entwicklung
der Bezirksumlage für 2011 und 2012 im Besonderen aus.
Würde der Haushaltsansatz des Freistaats für den
Belastungs-Ausgleich der Bezirke im nächsten Jahr nicht angehoben,
drohen in Oberfranken 2011 und 2012 Anhebungen des
Bezirksumlage-Hebesatzes um jeweils fünf Prozentpunkte. Dies
entspräche einer Steigerung des Hebesatzes um 62 Prozent (!!!) in
nur zwei Jahren. Die Stadt Hof schließt sich dem Bezirkstag an und
richtet daher die eindringliche Bitte an die Bayerische
Staatsregierung und den Bayerischen Landtag, den Haushaltsansatz für
den staatlichen Belastungs-Ausgleich von derzeit 583,6 Millionen
Euro im nächsten Jahr auf mindestens 800 Millionen Euro zu erhöhen.
Auch bei einer Anhebung der Ausgleichsmasse auf künftig 800
Millionen Euro müsste der Hebesatz der Bezirksumlage von Oberfranken
im nächsten Jahr noch immer um drei Prozentpunkte angehoben werden,
um mathematisch einen Haushaltsausgleich zu erreichen. Bereits ein
derartiger Anstieg des Hebesatzes würde viele oberfränkische
Kommunen erheblich belasten und sie an den Rand ihrer
Pflichtleistungs-Fähigkeit bringen. Eine Erhöhung des Hebesatzes um
fünf Prozentpunkte könnten die oberfränkischen Kommunen aber
schlichtweg nicht tragen. Eine Vielzahl nicht genehmigungsfähiger
Kommunalhaushalte wäre die Folge.
Die Stadt Hof, die bereits in den Jahren 2003 und 2004 sowie im
laufenden Jahr 2010 ohne genehmigten Haushalt war, wäre hiervon
grundlegend betroffen. Möglichkeiten zur Kostenvermeidung
beziehungsweise zu Einsparungen in relevanter Höhe sind nicht
vorhanden, weil allein 90 Prozent aller Ausgaben durch die Erfüllung
gesetzlicher Ansprüche im Sozialbereich vorgegeben sind. Eine
nachhaltige Verbesserung der Finanzsituation der Bezirke kann daher
nur durch eine Änderung der Leistungsgesetze und/oder durch eine
Erhöhung der Finanzausgleichs-Leistungen des Freistaates erreicht
werden. Leistungen an Menschen mit Behinderung sind
gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Die Stadt Hof fordert die Staatsregierung gleichlautend mit dem
Bezirkstag auf, noch im Laufe des Jahres 2010 eine
Bundesrats-Initiative zur Verabschiedung eines
Bundesleistungs-Gesetzes für Menschen mit Behinderung zu ergreifen.
Wesentlicher Inhalt des Bundesleistungs-Gesetzes für Menschen mit
Behinderungen soll eine Beteiligung des Bundes am Nettoaufwand der
Eingliederungshilfe im Umfang von einem Drittel bereits ab 2012
sein, entweder direkt im Wege der Kostenerstattung oder aber mittels
zweckgebundener Finanzzuweisungen an die Bundesländer.
Die Stadt Hof fordert die Staatsregierung auf, die übersandten
Vorschläge zu prüfen und sie - soweit sie den Freistaat Bayern
betreffen - in geeigneter Weise umzusetzen und - soweit sie den Bund
betreffen - Bundesrats-Initiativen mit dem Ziel einer Umsetzung zu
ergreifen." |