Von Thomas Schuberth-Roth
Hof - Der
Gesamthaushalt der Stadt Hof ist mit 177
523 590 Euro in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen. Gegenüber dem
Ansatz 2009 erhöht sich das Volumen um 5,2 Prozent.
Der Verwaltungshaushalt weist ein
Volumen von 131 466 650 Euro aus und hat sich damit um 1,1 Prozent
erhöht. Eingerechnet in die Bruttobetrachtung sind die "Inneren
Verrechnungen" mit 16,6 Millionen Euro sowie "kalkulatorische
Kosten" mit 6,4 Millionen Euro. Der Ausgleich des Vermögenshaushalts
wird nur durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt in Höhe von 5
305 300 Euro erreicht.
Die Schlüsselzuweisung von 19,45 Millionen kann die Steigerung
bei den Sozialausgaben (2010: 17,7 Millionen Euro/2009: 16,6 Mio.
Euro), der Bezirksumlage (ca. 6 Mio./4,96 Mio.) und den
Personalausgaben (30,2 Mio./29,6 Mio.) nicht wettmachen.
Der Vermögenshaushalt des Jahres 2010
hat ein Gesamtvolumen von 46 056 940 Euro und ist damit um 18,9
Prozent gestiegen. Darin enthalten sind Verpflichtungsermächtigungen
für 2010 in Höhe von 13,21 Millionen Euro für die Sanierung der
Freiheitshalle (6,99 Millionen Euro) und die Sanierung der Hofecker
Schule (6,21 Millionen Euro) enthalten. Weitere - durch die
Regierung von Oberfranken bereits 2008 und 2009 genehmigte -
Verpflichtungsermächtigungen summieren sich auf knapp 35 Millionen
Euro.
Für Baumaßnahmen sind etwa 28,06
Millionen Euro vorgesehen. Allein 13,21 Millionen Euro entfallen
dabei auf die Sanierung der Longoliusschule, Hofecker Schule und
Freiheitshalle. Für kostenrechnende Einrichtungen sind 9,732
Millionen Euro veranschlagt, finanziert über Kredite.
Für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens sind
laut Entwurf knapp 1,0 Millionen Euro vorgesehen.
Vor allem im Bereich der Sanierung von Kanälen mussten Abstriche
gemacht werden.
Die Kreditaufnahmen sind mit 34 530 030
Euro veranschlagt.
Der Schuldenstand steigt damit bis zum
Ende des Jahres um rund 29,7 Millionen Euro auf 155,2 Millionen
Euro.
Die mittelfristige Finanzplanung bis
zum Jahr 2013 sieht einen Schuldenaufbau auf rund 167,4 Millionen
Euro vor.
Die Festsetzung des Höchstbetrags der
Kassenkredite mit 27 Millionen Euro bleibt gegenüber 2009
unverändert.
Unverändert bleiben auch Hebesätze für
Grundsteuern und Gewerbesteuer; für
die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) beträgt
dieser 300 von Hundert, für die Grundsteuer B (Grundstücke) 410 von
Hundert. Letzterer wurde im April 2009 um 20 Prozentpunkte erhöht.
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt 380 von Hundert. |