Aktuelles
Erschienen in der Frankenpost am 18.08.2010 
 

 

Lexikon

 
Schuldendienst

Als Schuldendienst bezeichnet man die Zins- und Tilgungsleistungen, die ein Schuldner an den Kreditgeber zu zahlen hat. Im konkreten Fall geht es darum, dass die Stadt Hof im Idealfall so viel einnimmt, damit sie ihre Kredite fristgerecht zurückzahlen kann.

 

Haushaltslose Zeit

Kann eine Stadt ihren Etat nicht ausgleichen, bleibt der Aufsichtsbehörde keine Alternative, als das Zahlenwerk - genauer: die Kredite, die darin enthalten sind - nicht zu genehmigen. Das Jahr wird für die Kommune zur haushaltslosen Zeit. In dieser Phase sind nur absolut notwendige und unumgängliche Investitionen möglich - und begonnene Projekte können weitergehen.

 

Demografischer Wandel

Die Demografie untersucht die Bevölkerungs-Entwicklung. Seit mehreren Jahren deutet sich eine einschneidende Veränderung an. Die Bevölkerung wird immer älter, gleichzeitig gibt es immer weniger Geburten. Man spricht auch von einem "Sterbeüberschuss".

 

Verpflichtungs- Ermächtigungen

Die Aufsichtsbehörde - für Hof die Bezirksregierung - kann es einer Kommune ermöglichen, finanzielle Verpflichtungen einzugehen, die über das Haushaltsjahr hinausreichen. Beispiel Freiheitshalle: Schon zum Baubeginn war die Finanzierung für das ganze Projekt sicher.

 

EU-Strukturfonds

Die Europäische Union (EU) verteilt Mittel zur Strukturförderung an ihre Staaten. Diese verteilen sie weiter.
 

 

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