Schuldendienst
Als Schuldendienst bezeichnet man die Zins-
und Tilgungsleistungen, die ein Schuldner an den Kreditgeber zu
zahlen hat. Im konkreten Fall geht es darum, dass die Stadt Hof im
Idealfall so viel einnimmt, damit sie ihre Kredite fristgerecht
zurückzahlen kann.
Haushaltslose Zeit
Kann eine Stadt ihren Etat nicht ausgleichen,
bleibt der Aufsichtsbehörde keine Alternative, als das Zahlenwerk -
genauer: die Kredite, die darin enthalten sind - nicht zu
genehmigen. Das Jahr wird für die Kommune zur haushaltslosen Zeit.
In dieser Phase sind nur absolut notwendige und unumgängliche
Investitionen möglich - und begonnene Projekte können weitergehen.
Demografischer Wandel
Die Demografie untersucht die
Bevölkerungs-Entwicklung. Seit mehreren Jahren deutet sich eine
einschneidende Veränderung an. Die Bevölkerung wird immer älter,
gleichzeitig gibt es immer weniger Geburten. Man spricht auch von
einem "Sterbeüberschuss".
Verpflichtungs-
Ermächtigungen
Die Aufsichtsbehörde - für Hof die
Bezirksregierung - kann es einer Kommune ermöglichen, finanzielle
Verpflichtungen einzugehen, die über das Haushaltsjahr
hinausreichen. Beispiel Freiheitshalle: Schon zum Baubeginn war die
Finanzierung für das ganze Projekt sicher.
EU-Strukturfonds
Die Europäische Union (EU) verteilt Mittel zur
Strukturförderung an ihre Staaten. Diese verteilen sie weiter.
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