Baumschutzverordnung
Die Baumschutzverordnung der Stadt regelt,
welche Bäume im Stadtgebiet geschützt sind. Das sind grundsätzlich
alle Laubbäume mit Ausnahme von Obstbäumen, die in einem Meter
Wuchshöhe einen Stammumfang von 80 Zentimetern aufweisen. Diese
Bäume dürfen laut Verordnung nicht gefällt oder beschädigt werden.
Selbstverständlich gibt es aber begründete Ausnahmen, zum Beispiel
wenn durch einen Baum eine Gefahr entsteht. Die Stadt als
Naturschutzbehörde kann auch Befreiungen ausstellen, wenn das
öffentliche Interesse ins Spiel kommt. Im Fall der Bäume am Berliner
Platz kam es zu einer Abwägung der Interessen - auf der einen Seite
steht der Baumschutz, auf der anderen Seite der Erhalt und Ausbau
des Justizstandortes mit positiven Folgen für Hof. |