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Erschienen in der Frankenpost am 09.03.2009 
 

 

Sozialausweis | In einigen Städten Deutschlands gibt es den Pass für Bedürftige. Anspruch darauf haben alle finanziell Benachteiligten. Der Bonus soll die Teilnahme am sozialen und kulturellen Lebe
Was das „Rabatt-Ticket“ anderswo leistet

 
Von Simone Weber

Hof – Sozialausweis – wer ihn quer durch die Republik im Internet sucht, wird nur ab und an fündig: München hat ihn, Berlin ebenso wie Mainz, Leipzig hat ihn wieder abgeschafft, während er in Dresden bis 2010 noch verfeinert werden soll. Am Freitag stand das Thema „Sozialausweis“ auch auf der Tagesordnung des Hofer Stadtrates. Der „Hof-Pass“, wie ihn „Die Linke“ nennt und in Persona von Stadtrat Thomas Etzel für die Saalestadt fordert (siehe oben), soll sozial Benachteiligten den Zugang zu Einrichtungen erleichtern.

Wer aber hat Anspruch auf das „Rabatt-Ticket“? Sieht man sich die Städte an, die diesen Schein vergeben, sind das in der Regel alle Empfänger von Hartz IV, von Sozialhilfe und Grundsicherung sowie Asylbewerber.

Ausweis für die ganze Familie

Der Sozialausweis gilt dann für alle Personen, die zum jeweiligen Haushalt gehören. So jedenfalls wird es in den meisten Städten gehandhabt, wo das scheckkartengroße Ticket, versehen mit Lichtbild des Eigentümers, beim Bürgeramt zu haben ist.

Eines hat der Sozialausweis überall dort, wo es ihn schon gibt, gemeinsam: Menschen, die Sozialtransfers erhalten, soll die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Stadt erleichtert werden. Das wird in der Praxis natürlich unterschiedlich gehandhabt. Hier zwei unterschiedliche Herangehensweisen.

Beispiel Dresden: Mit dem Pass gibt es in Dresden den Wohnberechtigungsschein ebenso kostenlos wie den Ferienpass. Das Ticket ermöglicht unter anderem einen Zuschuss zum Erwerb einer Dauerfahrkarte für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), sichert Eintrittsermäßigungen in alle Sportstätten und Bäder der Stadt sowie in alle städtischen Theater, Museen und Bibliotheken.

Mit dem Sozialausweis sinken in der Elbe-Stadt auch die Kosten für das Essensgeld in Kindertagesstätten und Schulen, für den Eintritt in die Jugendkunstschule oder für die Schülerbeförderung.

Vergünstigungen im Busverkehr

Beispiel München: Zu einem Drittel des regulären Preises gewährt der Münchner Verkehrsverbund Vergünstigungen auf seine Tageskarten. Einzige Einschränkung: Die Stückzahl ist monatlich auf 15 Karten begrenzt.

Mit dem München-Pass sichert sich der Eigentümer außerdem Rabatt für den Eintritt in alle Hallen- und Sommerbäder der Stadt sowie in alle Sportstätten einschließlich der Kunsteisbahn.

Wer mit dem „Rabatt-Ticket“ den Rathausturm erklimmen will, die Museen, das Puppentheater, die städtische Galerie oder den Tierpark Hellabrunn besuchen möchte oder bei der Münchner Volkshochschule vor hat, einen Kurs zu belegen, kann mit dem halben Preis rechnen.
 

 

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