Kostenrechnende
Einrichtungen
Die Abwasser-Entsorgung fällt in den Bereich
der städtischen Pflichtaufgaben. Dabei handelt es sich um eine
kostenrechnende Einrichtung - das ist eine öffentliche Einrichtung
auf kommunaler Ebene, die sich ganz oder teilweise aus Entgelten
finanziert. Die Gebühr für die Entwässerung legt die jeweilige Stadt
fest; in Hof bleibt den Gebührensatz immer auf vier Jahre
unverändert. Jede Kommune muss kostendeckend arbeiten, darf also
keine Gewinne erzielen. Kostenrechnende Einrichtungen haben einen
eigenen Gebührenhaushalt; darunter fallen neben dem Abwasser-Bereich
auch Aufgaben wie Straßenreinigung, Friedhöfe oder andere kommunale
Einrichtungen, die heute zunehmend als Eigenbetriebe oder
Eigengesellschaften geführt werden. So hat die Stadt Hof
beispielsweise die Stromversorgung an die Stadtwerke übertragen.
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