Aktuelles
Erschienen in der Frankenpost am 19.10.2009 
 

 

LEXIKON
 
Kostenrechnende Einrichtungen

Die Abwasser-Entsorgung fällt in den Bereich der städtischen Pflichtaufgaben. Dabei handelt es sich um eine kostenrechnende Einrichtung - das ist eine öffentliche Einrichtung auf kommunaler Ebene, die sich ganz oder teilweise aus Entgelten finanziert. Die Gebühr für die Entwässerung legt die jeweilige Stadt fest; in Hof bleibt den Gebührensatz immer auf vier Jahre unverändert. Jede Kommune muss kostendeckend arbeiten, darf also keine Gewinne erzielen. Kostenrechnende Einrichtungen haben einen eigenen Gebührenhaushalt; darunter fallen neben dem Abwasser-Bereich auch Aufgaben wie Straßenreinigung, Friedhöfe oder andere kommunale Einrichtungen, die heute zunehmend als Eigenbetriebe oder Eigengesellschaften geführt werden. So hat die Stadt Hof beispielsweise die Stromversorgung an die Stadtwerke übertragen.

 

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