Von Christoph Plass
Hof - Das
Thema ist nicht neu in Hof, es sorgt aber immer wieder für ein
Hinterfragen der Herangehensweise: Wer darf wo Plakat- und
Werbetafeln aufstellen, um Produkte anzupreisen, die es nicht direkt
nebenan zu kaufen gibt? Eine einheitliche Satzung dafür hat die
Stadt nicht, wohl aber eine klare Linie: Das Bauamt versucht, so
viele neue Tafeln wie möglich zu verhindern.
Am Dienstagnachmittag war die Problematik wieder einmal auf dem
Tisch. Einem von acht Anträgen hat der Bauausschuss des Hofer
Stadtrats da stattgegeben. Die Firma Moplak Medien Service GmbH darf
zwei bestehende Plakattafeln in der Hans-Böckler-Straße entfernen
und dafür eine neue Werbetafel errichten.
Sieben weitere Anträge hat das Gremium ohne große Kommentare
abgelehnt: Sie stammten allesamt von der Firma "Ströer Media
Deutschland GmbH&Co. KG" mit Hauptsitz in Köln. Das Unternehmen, das
Städte im ganzen Bundesgebiet mit Plakatwänden bestückt, wollte
entlang von Hans-Böckler- und Wunsiedler Straße beleuchtete Flächen
für Wechselwerbung aufstellen. Die Stadtverwaltung jedoch - und mit
ihr die Mitglieder der politischen Gremien - vertritt in Sachen
Werbetafeln eine eindeutige Linie: Das Stadtbild soll so weit wie
möglich verschont bleiben von bunten, grellen und aufdringlichen
Plakaten. Sobald ein Bauantrag eingeht, sucht die Stadt nach
Formfehlern und baulichen Gründen, um ihn ablehnen zu können.
"Unsere Grundlage dafür ist natürlich die Bayerische Bauordnung",
sagt auf Nachfrage Walter Popp, Fachbereichsleiter Umwelt, Baurecht
und Bauordnung bei der Stadt. Zum einen können sich die städtischen
Prüfer dabei an den Baulinien orientieren: Im konkreten Fall waren
die beantragten Werbetafeln unter anderem zu nahe am Gehweg geplant.
Zum anderen haben sie den Fragen nachzugehen: Tritt Werbung an einem
Punkt gehäuft auf oder wirkt sie hier störend? "Ja, das ist
natürlich auch eine Frage der subjektiven Einschätzung", sagt Popp.
"Doch wir können uns da auch auf die Straßenverkehrsordnung
berufen."
Einspruch des Denkmalschutzes
Wenn die Mitarbeiter des Bauamts der Meinung sind, durch eine
Werbefläche werde das Stadtbild verunstaltet oder wenn der
Denkmalschutz Einspruch erhebt, wenn ein Gebäude plakatiert werden
soll, dann wird den Stadträten die Empfehlung gegeben, den
entsprechenden Antrag abzulehnen - wie am Dienstag wieder geschehen.
Derartige Ablehnungen haben bereits einige Male Verfahren nach
sich gezogen: Die Werbefirmen gehen gerne vors Verwaltungsgericht
nach Bayreuth, um Entscheidungen anzufechten. Erfolg hatten sie
damit in Hof bisher noch nicht. Auch im Moment befinde sich die
Stadt in einem laufenden Verfahren, berichtet Peter Nürmberger von
der städtischen Medienstelle.
Betroffen von der Diskussion ist übrigens nur sogenannte
Fremdwerbung - wenn ein Unternehmen direkt vor seiner Haustür wirbt,
erhebt die Stadt normalerweise keinen Einspruch. Auch geht es in den
Diskussionen immer um Werbetafeln auf privatem Grund: Die Stadt
selbst vermietet - in begrenztem Umfang natürlich - Werbeflächen auf
öffentlichem Boden. |