Aktuelles
Erschienen in der Frankenpost am 15.10.2009 

Bunte Tafeln mit Fremdwerbung am Straßenrand sollen in Hof die Ausnahme bleiben: Jede Fläche, die größer ist als ein Quadratmeter, muss die Stadt genehmigen. Sie sucht dann nach Gründen, aus denen sie neue Werbetafeln verhindern kann. Foto: Kauper

Die Stadt sagt "Nein" zur Werbung

 
Von Christoph Plass

Hof - Das Thema ist nicht neu in Hof, es sorgt aber immer wieder für ein Hinterfragen der Herangehensweise: Wer darf wo Plakat- und Werbetafeln aufstellen, um Produkte anzupreisen, die es nicht direkt nebenan zu kaufen gibt? Eine einheitliche Satzung dafür hat die Stadt nicht, wohl aber eine klare Linie: Das Bauamt versucht, so viele neue Tafeln wie möglich zu verhindern.

Am Dienstagnachmittag war die Problematik wieder einmal auf dem Tisch. Einem von acht Anträgen hat der Bauausschuss des Hofer Stadtrats da stattgegeben. Die Firma Moplak Medien Service GmbH darf zwei bestehende Plakattafeln in der Hans-Böckler-Straße entfernen und dafür eine neue Werbetafel errichten.

Sieben weitere Anträge hat das Gremium ohne große Kommentare abgelehnt: Sie stammten allesamt von der Firma "Ströer Media Deutschland GmbH&Co. KG" mit Hauptsitz in Köln. Das Unternehmen, das Städte im ganzen Bundesgebiet mit Plakatwänden bestückt, wollte entlang von Hans-Böckler- und Wunsiedler Straße beleuchtete Flächen für Wechselwerbung aufstellen. Die Stadtverwaltung jedoch - und mit ihr die Mitglieder der politischen Gremien - vertritt in Sachen Werbetafeln eine eindeutige Linie: Das Stadtbild soll so weit wie möglich verschont bleiben von bunten, grellen und aufdringlichen Plakaten. Sobald ein Bauantrag eingeht, sucht die Stadt nach Formfehlern und baulichen Gründen, um ihn ablehnen zu können.

"Unsere Grundlage dafür ist natürlich die Bayerische Bauordnung", sagt auf Nachfrage Walter Popp, Fachbereichsleiter Umwelt, Baurecht und Bauordnung bei der Stadt. Zum einen können sich die städtischen Prüfer dabei an den Baulinien orientieren: Im konkreten Fall waren die beantragten Werbetafeln unter anderem zu nahe am Gehweg geplant. Zum anderen haben sie den Fragen nachzugehen: Tritt Werbung an einem Punkt gehäuft auf oder wirkt sie hier störend? "Ja, das ist natürlich auch eine Frage der subjektiven Einschätzung", sagt Popp. "Doch wir können uns da auch auf die Straßenverkehrsordnung berufen."

Einspruch des Denkmalschutzes

Wenn die Mitarbeiter des Bauamts der Meinung sind, durch eine Werbefläche werde das Stadtbild verunstaltet oder wenn der Denkmalschutz Einspruch erhebt, wenn ein Gebäude plakatiert werden soll, dann wird den Stadträten die Empfehlung gegeben, den entsprechenden Antrag abzulehnen - wie am Dienstag wieder geschehen.

Derartige Ablehnungen haben bereits einige Male Verfahren nach sich gezogen: Die Werbefirmen gehen gerne vors Verwaltungsgericht nach Bayreuth, um Entscheidungen anzufechten. Erfolg hatten sie damit in Hof bisher noch nicht. Auch im Moment befinde sich die Stadt in einem laufenden Verfahren, berichtet Peter Nürmberger von der städtischen Medienstelle.

Betroffen von der Diskussion ist übrigens nur sogenannte Fremdwerbung - wenn ein Unternehmen direkt vor seiner Haustür wirbt, erhebt die Stadt normalerweise keinen Einspruch. Auch geht es in den Diskussionen immer um Werbetafeln auf privatem Grund: Die Stadt selbst vermietet - in begrenztem Umfang natürlich - Werbeflächen auf öffentlichem Boden.

 

zurück zur Übersicht