Hof -
Nach gefühlten 20 Minuten Diskussion schauen die
Gremiumsmitglieder recht bedröppelt drein. Gerade haben sie, die
Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses des Hofer Stadtrats,
Ausgaben mit einem Gesamtvolumen von 59 000 Euro gesperrt. Um lauter
sogenannte freiwillige Leistungen der Stadt handelt es sich dabei,
um Ausgaben also, zu denen die Stadt nicht gesetzlich verpflichtet
wäre. Was nicht heißt, dass sie nicht nötig sind: Die Stadt arbeitet
in allen Bereichen nur mit dem Notwendigsten. So fordert es die
Regierung von Oberfranken.
In der vorangegangenen Hauptausschusssitzung hatten die
Stadtkämmerer vorgeschlagen, pauschal 50 Prozent aller freiwilligen
Leistungen zu sperren. So einfach aber wollte es sich das Gremium
nicht machen: Welchen Geldflüssen sie einen Riegel vorschieben und
in welcher Höhe jeweils, das haben die Stadträte in
nichtöffentlicher Beratung entschieden (wir berichteten). Hier nun
die Liste; die Sperrungen betragen höchstens 50 Prozent der jeweils
noch freien Mittel, meist aber weniger:
DV-Ausstattung der Verwaltung: Sperrung 4219 Euro.
Gerichtskosten: Sperrung 4924 Euro.
Zuschüsse an Sportvereine: Sperrung 2270 Euro.
Zuschuss für Honorartrainer: Sperrung 50 Euro.
Zuschüsse für freie Kulturinitiativen: Sperrung 500 Euro.
Zuschüsse zur Förderung des Musiklebens: Sperrung 75 Euro.
Jahreszuschuss Volksbühne Hof: Sperrung 77 Euro.
Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit: 1344 Euro.
Zuschüsse an Wohltätigkeitsverbände: Sperrung 1608 Euro.
Aufwandsentschädigungen an Teilnehmer der Jugendwerkstatt: Sperrung
2073 Euro.
Unterhaltung technische Anlagen: Sperrung 3102 Euro.
Bauunterhalt: Sperrung 14 000 Euro.
Wirtschaftsförderung: Sperrung 2957 Euro.
Sachbedarf fürs Kompetenzfeld Wasser/Umwelt: Sperrung 5232 Euro.
Sachbedarf für die Wirtschaftsförderung: Sperrung 314 Euro.
Imagepflege, Werbemaßnahmen: Sperrung 15 000 Euro.
Beteiligung an Maßnahmen: Sperrung 1326 Euro.
Neben jener "Liste B", die der Hauptausschuss
am Montag beschlossen hat, hat Oberbürgermeister Dr. Harald Fichtner
bereits vor zwei Wochen über eine "Liste A" entschieden. Sie enthält
Posten verschiedener Haushaltsstellen im zwei- bis fünfstelligen
Bereich, insgesamt dürfen damit 63 520 Euro nicht ausgegeben werden.
Das hat der OB unter anderem gesperrt:
Repräsentationskosten 2000 Euro;
Städtepartnerschaften 2500 Euro; Verfügungsmittel des OBs 500 Euro;
Zuschüsse für Integrationsaufgaben 570 Euro; Verwaltungs- und
Zweckausstattung insgesamt 4600 Euro; Familienstammbücher 1000 Euro;
Verbrauchsmittel für Toiletten insgesamt 1500 Euro; Fortbildungen
mit Reisekosten insgesamt 13 500; Bekanntmachungen 500 Euro;
Werkzeuge 340 Euro; Zins-Zuschuss ans Diakonische Werk Hof 190 Euro;
Schulweghelferbetreuung 130 Euro; Ankauf von Büchern, Zeitschriften
4260 Euro; Ankauf von Medien, 930 Euro; Aufwand für Naturschutz, 110
Euro; Spielplatz-Unterhalt 130 Euro; Tierseuchenbekämpfung 150 Euro;
Arbeitskleidung 510 Euro; Untersuchungsgebühren an Fremd-Instituten
1760 Euro; Reinigungsmittel 440 Euro; Unterhalt Eisteich 180 Euro;
Grünanlagen 1280 Euro; Samen, Pflanzen und Verbrauchsmittel 4810
Euro; Bewachungskosten insgesamt 3300 Euro; Haltung von Fahrzeugen
560 Euro; Organisationsberatungen 1790 Euro; Digitaler Stadtplan
1000 Euro; Sofortmaßnahmen bei sicherheitsgefährdeten Baumaßnahmen
1000 Euro; Abfallbeseitigung 890 Euro. cp |