Aktuelles
Erschienen in der Frankenpost am 30.09.2009 
 

 

112 000 Euro bleiben in der Kasse

 
Hof - Nach gefühlten 20 Minuten Diskussion schauen die Gremiumsmitglieder recht bedröppelt drein. Gerade haben sie, die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses des Hofer Stadtrats, Ausgaben mit einem Gesamtvolumen von 59 000 Euro gesperrt. Um lauter sogenannte freiwillige Leistungen der Stadt handelt es sich dabei, um Ausgaben also, zu denen die Stadt nicht gesetzlich verpflichtet wäre. Was nicht heißt, dass sie nicht nötig sind: Die Stadt arbeitet in allen Bereichen nur mit dem Notwendigsten. So fordert es die Regierung von Oberfranken.

In der vorangegangenen Hauptausschusssitzung hatten die Stadtkämmerer vorgeschlagen, pauschal 50 Prozent aller freiwilligen Leistungen zu sperren. So einfach aber wollte es sich das Gremium nicht machen: Welchen Geldflüssen sie einen Riegel vorschieben und in welcher Höhe jeweils, das haben die Stadträte in nichtöffentlicher Beratung entschieden (wir berichteten). Hier nun die Liste; die Sperrungen betragen höchstens 50 Prozent der jeweils noch freien Mittel, meist aber weniger:

DV-Ausstattung der Verwaltung: Sperrung 4219 Euro.

Gerichtskosten: Sperrung 4924 Euro.

Zuschüsse an Sportvereine: Sperrung 2270 Euro.

Zuschuss für Honorartrainer: Sperrung 50 Euro.

Zuschüsse für freie Kulturinitiativen: Sperrung 500 Euro.

Zuschüsse zur Förderung des Musiklebens: Sperrung 75 Euro.

Jahreszuschuss Volksbühne Hof: Sperrung 77 Euro.

Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit: 1344 Euro.

Zuschüsse an Wohltätigkeitsverbände: Sperrung 1608 Euro.

Aufwandsentschädigungen an Teilnehmer der Jugendwerkstatt: Sperrung 2073 Euro.

Unterhaltung technische Anlagen: Sperrung 3102 Euro.

Bauunterhalt: Sperrung 14 000 Euro.

Wirtschaftsförderung: Sperrung 2957 Euro.

Sachbedarf fürs Kompetenzfeld Wasser/Umwelt: Sperrung 5232 Euro.

Sachbedarf für die Wirtschaftsförderung: Sperrung 314 Euro.

Imagepflege, Werbemaßnahmen: Sperrung 15 000 Euro.

Beteiligung an Maßnahmen: Sperrung 1326 Euro.

Neben jener "Liste B", die der Hauptausschuss am Montag beschlossen hat, hat Oberbürgermeister Dr. Harald Fichtner bereits vor zwei Wochen über eine "Liste A" entschieden. Sie enthält Posten verschiedener Haushaltsstellen im zwei- bis fünfstelligen Bereich, insgesamt dürfen damit 63 520 Euro nicht ausgegeben werden. Das hat der OB unter anderem gesperrt:

Repräsentationskosten 2000 Euro; Städtepartnerschaften 2500 Euro; Verfügungsmittel des OBs 500 Euro; Zuschüsse für Integrationsaufgaben 570 Euro; Verwaltungs- und Zweckausstattung insgesamt 4600 Euro; Familienstammbücher 1000 Euro; Verbrauchsmittel für Toiletten insgesamt 1500 Euro; Fortbildungen mit Reisekosten insgesamt 13 500; Bekanntmachungen 500 Euro; Werkzeuge 340 Euro; Zins-Zuschuss ans Diakonische Werk Hof 190 Euro; Schulweghelferbetreuung 130 Euro; Ankauf von Büchern, Zeitschriften 4260 Euro; Ankauf von Medien, 930 Euro; Aufwand für Naturschutz, 110 Euro; Spielplatz-Unterhalt 130 Euro; Tierseuchenbekämpfung 150 Euro; Arbeitskleidung 510 Euro; Untersuchungsgebühren an Fremd-Instituten 1760 Euro; Reinigungsmittel 440 Euro; Unterhalt Eisteich 180 Euro; Grünanlagen 1280 Euro; Samen, Pflanzen und Verbrauchsmittel 4810 Euro; Bewachungskosten insgesamt 3300 Euro; Haltung von Fahrzeugen 560 Euro; Organisationsberatungen 1790 Euro; Digitaler Stadtplan 1000 Euro; Sofortmaßnahmen bei sicherheitsgefährdeten Baumaßnahmen 1000 Euro; Abfallbeseitigung 890 Euro. cp

 

zurück zur Übersicht