Hof -
Was wäre, wenn der Bürgerentscheid zum "Hofer Himmel", egal
wie er ausgeht, keine große Wirkung hätte? Was wäre, wenn die
Mehrzahl der Bürger mit "Nein" votieren, die Stadt das Projekt aber
mit der gleichen Geschwindigkeit weiter voran treiben könnte, wie
sie es bei einem "Ja" tun würde? Was wäre, wenn das Ergebnis vom
Sonntag nächstes Jahr wieder auf die Probe gestellt würde? All das
könnte passieren, einiges davon ist sogar nicht mal
unwahrscheinlich, wenn das Ergebnis des Bürgerentscheids vom
kommenden Sonntag feststeht.
Zunächst zur Gesetzeslage: Nach Artikel 18 Absatz 13 der
Bayerischen Gemeindeordnung entspricht das Ergebnis eines
Bürgerentscheids in seiner Qualität einem Beschluss des Stadtrats.
Es ist für ihn ein Jahr lang bindend. "Das heißt, der Stadtrat darf
ein Jahr lang nicht entgegen dieser Meinung agieren, er darf in
dieser Zeit auch keinen Beschluss fällen, der das Ergebnis des
Bürgerentscheids aufhebt", erklärt Leo Reichel, bei der Stadt Hof
Leiter der Zentralen Steuerung. Der besagte Absatz der
Gemeindeordnung verhindert, dass sich der Stadtrat zeitnah über die
Bürgerentscheidung hinwegsetzen könnte.
Beim konkreten Beispiel "Hofer Himmel" gibt es nun zwei
Möglichkeiten:
Beispiel 1: Die Mehrzahl der Bürger stimmt für den Bau des
"Himmels". Die Stadt könnte Planung und Umsetzung fortführen. Die
"Himmel"-Gegner könnten theoretisch, so zeitnah sie möchten, ein
neues Bürgerbegehren auf den Weg bringen - besagte Klausel in der
Gemeindeordnung gilt nur als Sperrfrist für kommunale Gremien.
Beispiel 2: Die Mehrzahl der Bürger stimmt gegen den Bau des
"Himmels". Ein Jahr lang dürfte der Stadtrat keinen anderslautenden
Beschluss fällen, ein Jahr lang dürfte er sich nicht an die
Umsetzung seiner bisherigen Planungen machen. "So lange dürften für
das Projekt keine Bagger in der Altstadt rollen", sagt Reichel.
Nicht verhindern könne die Sperre jedoch eventuelle weitere
Planungen: "Die dürften weitergehen - nach dem Motto: Die Gedanken
sind frei." Nach einem Jahr schließlich könnte die Stadt doch noch
mit dem Bau beginnen, es sei denn, die Gegner hätten dann mit einem
erneuten Bürgerentscheid Erfolg.
Das Absurde an der Situation: Egal, wie die Bürgermeinung
ausfällt, das Projekt könnte sowieso nur mit der Geschwindigkeit
umgesetzt werden, die die Möglichkeiten der Stadt zulassen. Dass der
Bau binnen Jahresfrist beginnt, ist im Moment aufgrund der
Finanzlage nicht unbedingt wahrscheinlich.
Der Entscheid ist für Leo Reichel deshalb in erster Linie ein
Stimmungsbarometer: "Wenn der Stadtrat sehen würde, dass zum
Beispiel tatsächlich drei Viertel der Bevölkerung für das Projekt
sind, hätte das sicherlich Auswirkungen auf seine weitere Arbeit."
Nur mit einer wirklich breiten Ablehnung aus der Bevölkerung würde
das Projekt wohl tatsächlich ganz verworfen werden.
Christoph Plass |