Aktuelles
Erschienen in der Frankenpost am 07.09.2009 

 

 

Stimmzettel

Für den Bürgerentscheid gelten – wie berichtet – einige Regeln. Der Stimmzettel, den die Wähler auch jetzt schon mit den Briefwahl- Unterlagen anfordern können, untergliedert sich in drei Abschnitte.  Gerhard Weiß, Leiter des Bürgeramts, weist nochmals darauf hin, dass jeder Teil einzeln ausgezählt wird. Das bedeutet auch, dass die Kreuzchen nicht den Gesetzen der Logik folgen müssen. Theoretisch kann man sich in Bürgerentscheid 1 für den „Himmel“ aussprechen und in Bürgerentscheid 2 dagegen. Das würde nichts daran ändern, dass der Stimmzettel gültig ist. Als gültig wird er bereits dann gewertet,wenn nur ein Kreuzchen darauf zu finden ist. Ungültig ist der komplette Stimmzettel jedoch, wenn ein Bürger – egal in welchem Abschnitt – persönliche Bemerkungen anbringt. Seine Meinung kann man nur durch Kreuzchen kundtun – nicht durch andere Äußerungen.

 

zurück zur Übersicht