Hof -
Für den Bereich "Am Bahnbetriebswerk und am Bahnhofsplatz"
hat die Stadt eine Veränderungssperre erlassen. Der Stadtrat hat
dies in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Damit sind dort
Vergnügungsstätten - also etwa Spielhallen - ausgeschlossen.
Zusätzlicher Effekt: Die Grundstücke und Immobilien dürfen nur
gewerblich genutzt werden. Einen Bauantrag für eine Wohnung im
Gebäude Am Bahnbetriebswerk 3 hatte die Stadt bereits vor längerem
abgelehnt; derzeit läuft deswegen ein Verfahren am
Verwaltungsgericht Bayreuth. Geschäfte mit innenstadtrelevanten
Waren dürfen in diesem Bereich nicht eröffnen. Und: Die Stadt
schafft eine wichtige Voraussetzung für das geplante
Güterverkehrszentrum. J. F. |