Hof -
Die Ossecker Straße wird erneut den Stadtrat beschäftigen. In
einer der nächsten Sitzungen des Bauausschusses kommen die
Ergebnisse einer Verkehrszählung vom April auf den Tisch. Erst wenn
diese Fakten vorliegen, will sich Oberbürgermeister Dr. Harald
Fichtner offiziell äußern.
Wolfgang Fleischer, Vorsitzender der
CSU-Fraktion, sieht es als Aufgabe der Kommunalpolitik, den Bürgern
zu helfen; das gelte nicht nur für die Ossecker Straße. Wie Anwohner
ihm berichteten, habe die Kreisverkehrswacht für ihre Messungen -
verbunden mit der Anzeige "Sie fahren ...... km/h" - einen falschen
Standort gewählt. In diesem Punkt wolle die CSU nochmals nachhaken.
Vielleicht könne man das mobile Messgerät nochmals aufstellen.
Pikanterie am Rande: Vorsitzende der
Kreisverkehrswacht ist Heidemarie Schwärzel, Stadträtin der SPD. Sie
hatte auf Nachfragen immer wieder betont, dass die Messungen in der
Ossecker Straße keine Auffälligkeiten gezeigt hätten. Auch von
Anwohner-Beschwerden wollte sie nichts wissen (wir berichteten).
Der Chef der SPD-Fraktion, Dr. Jürgen Adelt,
hingegen sagt, er verstehe die Klagen der Anlieger. Es sei
offensichtlich, dass viele Lkw eine Abkürzung nähmen. Eine
dauerhafte Lärmreduzierung verspreche nur eine Erneuerung des
Straßenbelags. "Das ist eine Sache für den nächsten Haushalt." Eine
Verkehrsberuhigung in der Straße fordert die SPD laut Adelt bereits
seit 1999.
Im Verkehrsbeirat des Stadtrats stand nach
Informationen der
Frankenpost in den vergangenen Jahren immer wieder die Ossecker
Straße auf der Tagesordnung. Dabei kamen unter anderem Parkbuchten
oder Bäume als Möglichkeiten zur Einengung der Fahrbahn zur Sprache.
Fahrbahnteiler sind ein Ergebnis der Beratungen im Beirat. Allein:
Der Verkehrsbeirat tagt nur selten, seine politische Wirkung gilt
als begrenzt.
Die Entscheidung über mögliche Veränderungen
trifft die Straßenverkehrsbehörde im Rathaus. Darauf weist auch
Jürgen Schmittgall, Verkehrssachbearbeiter Polizeidirektion Hof,
hin. Die Polizei werde jedoch um eine Stellungnahme gebeten, wenn
neue Verkehrszeichen geplant seien. Voraussetzungen für eine
Tempobegrenzung oder eine Beschränkung des Lkw-Verkehrs sieht
Schmittgall nicht gegeben. "Die Ossecker Straße ist eine
Hauptverkehrsstraße, und da gilt Tempo 50." Verstärkte Kontrollen
der Geschwindigkeit fänden nur an Straßen statt, auf denen häufig
Unfälle passieren. Das sei in der Ossecker Straße nicht der Fall. J.
F.
Die Rechtslage
Paragraf 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) besagt: "Die
Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder
Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs
beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Das gleiche
Recht haben sie (...) zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und
Abgasen." Weiter heißt es: "Die Straßenverkehrsbehörden treffen auch
die notwendigen Anordnungen (...) zum Schutz der Bevölkerung vor
Lärm und Abgasen."
Grundsätzlich gilt laut Gesetzestext: "Verkehrszeichen und
Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der
besonderen Umstände zwingend geboten ist." |