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Erschienen in der Frankenpost am 13.05.2009 
 

 

Reaktionen | Der Oberbürgermeister und die Stadtratsfraktionen warten gespannt auf die Ergebnisse der Verkehrszählung vom April. Die Verkehrsbehörde hat das letzte Wort.
Polizei sieht keinen Handlungsbedarf

 
Hof - Die Ossecker Straße wird erneut den Stadtrat beschäftigen. In einer der nächsten Sitzungen des Bauausschusses kommen die Ergebnisse einer Verkehrszählung vom April auf den Tisch. Erst wenn diese Fakten vorliegen, will sich Oberbürgermeister Dr. Harald Fichtner offiziell äußern.

Wolfgang Fleischer, Vorsitzender der CSU-Fraktion, sieht es als Aufgabe der Kommunalpolitik, den Bürgern zu helfen; das gelte nicht nur für die Ossecker Straße. Wie Anwohner ihm berichteten, habe die Kreisverkehrswacht für ihre Messungen - verbunden mit der Anzeige "Sie fahren ...... km/h" - einen falschen Standort gewählt. In diesem Punkt wolle die CSU nochmals nachhaken. Vielleicht könne man das mobile Messgerät nochmals aufstellen.

Pikanterie am Rande: Vorsitzende der Kreisverkehrswacht ist Heidemarie Schwärzel, Stadträtin der SPD. Sie hatte auf Nachfragen immer wieder betont, dass die Messungen in der Ossecker Straße keine Auffälligkeiten gezeigt hätten. Auch von Anwohner-Beschwerden wollte sie nichts wissen (wir berichteten).

Der Chef der SPD-Fraktion, Dr. Jürgen Adelt, hingegen sagt, er verstehe die Klagen der Anlieger. Es sei offensichtlich, dass viele Lkw eine Abkürzung nähmen. Eine dauerhafte Lärmreduzierung verspreche nur eine Erneuerung des Straßenbelags. "Das ist eine Sache für den nächsten Haushalt." Eine Verkehrsberuhigung in der Straße fordert die SPD laut Adelt bereits seit 1999.

Im Verkehrsbeirat des Stadtrats stand nach Informationen der Frankenpost in den vergangenen Jahren immer wieder die Ossecker Straße auf der Tagesordnung. Dabei kamen unter anderem Parkbuchten oder Bäume als Möglichkeiten zur Einengung der Fahrbahn zur Sprache. Fahrbahnteiler sind ein Ergebnis der Beratungen im Beirat. Allein: Der Verkehrsbeirat tagt nur selten, seine politische Wirkung gilt als begrenzt.

Die Entscheidung über mögliche Veränderungen trifft die Straßenverkehrsbehörde im Rathaus. Darauf weist auch Jürgen Schmittgall, Verkehrssachbearbeiter Polizeidirektion Hof, hin. Die Polizei werde jedoch um eine Stellungnahme gebeten, wenn neue Verkehrszeichen geplant seien. Voraussetzungen für eine Tempobegrenzung oder eine Beschränkung des Lkw-Verkehrs sieht Schmittgall nicht gegeben. "Die Ossecker Straße ist eine Hauptverkehrsstraße, und da gilt Tempo 50." Verstärkte Kontrollen der Geschwindigkeit fänden nur an Straßen statt, auf denen häufig Unfälle passieren. Das sei in der Ossecker Straße nicht der Fall. J. F.

Die Rechtslage
 

Paragraf 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) besagt: "Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Das gleiche Recht haben sie (...) zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen." Weiter heißt es: "Die Straßenverkehrsbehörden treffen auch die notwendigen Anordnungen (...) zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen."

Grundsätzlich gilt laut Gesetzestext: "Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist."

 

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