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Erschienen in der Frankenpost am 115.05.2009 
 

 

Vorgehen gegen weitere Spielotheken

 
Hof - Die Stadt will für weitere Vergnügungsstätten klare Regeln aufstellen. Deshalb brachte der Stadtrat das Verfahren für einen Bebauungsplan für den Bereich zwischen Saale und Ernst-Reuter-Straße sowie zwischen Q-Bogen und Alsenberg auf den Weg. Die Gebiete liegen südlich und nördlich der Bahngleise, führen entlang der Bahnhofstraße und der Alsenberger Straße; sie gehören zum Bahnhofsviertel und zu den drei südlich gelegenen Gewerbegebieten.

Den Hintergrund des neuen Bebauungsplan erläuterte Stadtdirektor Franz Pischel: Seit Jahresbeginn haben die Bauanträge für Spielotheken zugenommen. Insgesamt geht es um eine Nutzfläche von 1500 Quadratmetern. Die Betreiber entschieden sich dabei für Standorte, die außerhalb des Kerngebietes der Innenstadt liegen. Aus städtebaulichen Gründen bestehe Handlungsbedarf, sagte Pischel. Deshalb müsse eine Rahmenplanung her.

Für die Flächen südlich der Bahngleise soll die Ansiedlung von Vergnügungsstätten erlaubt sein, aber klar geregelt werden. Im südlichen Bereich jedoch ist das Ziel, weiteren Spielotheken den Riegel vorzuschieben. An der Alsenberger Straße - dort besteht bereits der "Bierpalast" - sprechen städteplanerische Aspekte gegen weitere Vergnügungsstätten. In der Begründung der Baufachleute heißt es: "Es sind Konflikte durch erhebliche Lärmbelästigungen zu erwarten." J. F.

Rechtliches
 

Vergnügungsstätten sind laut offizieller Definition:

Nachtlokale jeglicher Art

Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet sind

Diskotheken

Spiel- und Automatenhalle
 

 

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