Hof -
Die Stadt will für weitere Vergnügungsstätten klare Regeln
aufstellen. Deshalb brachte der Stadtrat das Verfahren für einen
Bebauungsplan für den Bereich zwischen Saale und Ernst-Reuter-Straße
sowie zwischen Q-Bogen und Alsenberg auf den Weg.
Die Gebiete liegen südlich und nördlich der Bahngleise, führen
entlang der Bahnhofstraße und der Alsenberger Straße; sie gehören
zum Bahnhofsviertel und zu den drei südlich gelegenen
Gewerbegebieten.
Den Hintergrund des neuen Bebauungsplan
erläuterte Stadtdirektor Franz Pischel: Seit Jahresbeginn haben die
Bauanträge für Spielotheken zugenommen. Insgesamt geht es um eine
Nutzfläche von 1500 Quadratmetern. Die Betreiber entschieden sich
dabei für Standorte, die außerhalb des Kerngebietes der Innenstadt
liegen. Aus städtebaulichen Gründen bestehe Handlungsbedarf, sagte
Pischel. Deshalb müsse eine Rahmenplanung her.
Für die Flächen südlich der Bahngleise soll
die Ansiedlung von Vergnügungsstätten erlaubt sein, aber klar
geregelt werden. Im südlichen Bereich jedoch ist das Ziel, weiteren
Spielotheken den Riegel vorzuschieben. An der Alsenberger Straße -
dort besteht bereits der "Bierpalast" - sprechen städteplanerische
Aspekte gegen weitere Vergnügungsstätten. In der Begründung der
Baufachleute heißt es: "Es sind Konflikte durch erhebliche
Lärmbelästigungen zu erwarten." J. F.
Rechtliches
Vergnügungsstätten sind
laut offizieller Definition:
Nachtlokale jeglicher Art
Vorführ- und
Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen mit sexuellem
Charakter ausgerichtet sind
Diskotheken
Spiel- und Automatenhalle
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